Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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Nr. Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der Nachver- 
steuerung. 
Nach- 
steuersatz 
Mark. 
Tarasätze. 
Prozente des Bruttogewichts. 
  
3) Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, 
Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren, welche 
mit animalischen oder vegetabilischen Schnitzstoffen, 
unedlen Metallen, Glas, Guttapercha, Kautschuck, 
Leder, Ledertuch, Papier, Pappe, Steinen, Stroh- 
oder Thonwaaren verbunden und nicht besonders 
tarifirt nnndddd 
d) Taschenuhren, Werke und Gehäuse zu solchen: 
1) Taschenuhren in goldenen Gehänusen 
2) Taschenuhren in silbernen Gehäusen, auch ver- 
goldeten oder mit vergoldeten oder plattirten 
Rändern, Bügeln und Knöpfen, Werke ohne 
Gehäuse 
3) Taschenuhren in Gehäusen auß anderen Metallen 
4) goldene Gehäuse ohne Werk 
5) andere Gehäuse ohne Werk4 ... 
21Leder und Lederwaaren: 
a) Leder aller Art, mit Ausnahme des unter b ge- 
nannten, ungefärbtes; gefärbtes Juchtenleder; Perga- 
ment; Stiefelschäffteemm 
b) Sohlleder, sowie Brüsseler und dänisches Handschuh- 
leder; auch Kordnan; Marokin; Saffian;) gefärbtes 
beber mit Ausnahme des unter a genannten) lackirtes 
Leden — 
Anmerkung zu b. 
Halbgare, sowie bereits gegerbte, noch nicht gefärbte, oder 
weiter zugerichtete Ziegen= und Schaffell 
P) grobe Schuhmacher-, Sattler-, Riemer- und Täschner- 
waaren, sowie andere Waaren aus ungefärbtem oder 
blos geschwärztem, lohgarem Leder, oder aus rohen 
Häuten; alle diese Waaren auch in Verbindung mit 
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter 
Nr. 20 fallen . .. .. .. .. 
d) feine Lederwaaren von Korduan, Saffian, Marokin, 
Brüsseler oder dänischem Leder, von sämisch- und 
weißgarem Leder, von gefärbtem Leder, von lackirtem 
  
Ges. Samml. 1888. (Nr. 9308.) 
  
100 Kilogramm 
1 Stück 
besgl. 
desgl. 
besgl. 
desgl. 
100 Kilogramm 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
  
120 
1,50 
0 
1,50 
0,50 
18 
36 
50 
  
20 in Fässern und Kisten. 
13 in Körben 
9 in Ballen“ 
16 in Fässern und Kisten. 
13 in Körben. 
6 in Ballen. 
16 in Fässern und Kisten. 
13 in Körben. 
6 in VBallen. 
54
	        
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