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Nr. Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der Nachver-
steuerung.
Nach-
steuersatz
Mark.
Tarasätze.
Prozente des Bruttogewichts.
3) Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen,
Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren, welche
mit animalischen oder vegetabilischen Schnitzstoffen,
unedlen Metallen, Glas, Guttapercha, Kautschuck,
Leder, Ledertuch, Papier, Pappe, Steinen, Stroh-
oder Thonwaaren verbunden und nicht besonders
tarifirt nnndddd
d) Taschenuhren, Werke und Gehäuse zu solchen:
1) Taschenuhren in goldenen Gehänusen
2) Taschenuhren in silbernen Gehäusen, auch ver-
goldeten oder mit vergoldeten oder plattirten
Rändern, Bügeln und Knöpfen, Werke ohne
Gehäuse
3) Taschenuhren in Gehäusen auß anderen Metallen
4) goldene Gehäuse ohne Werk
5) andere Gehäuse ohne Werk4 ...
21Leder und Lederwaaren:
a) Leder aller Art, mit Ausnahme des unter b ge-
nannten, ungefärbtes; gefärbtes Juchtenleder; Perga-
ment; Stiefelschäffteemm
b) Sohlleder, sowie Brüsseler und dänisches Handschuh-
leder; auch Kordnan; Marokin; Saffian;) gefärbtes
beber mit Ausnahme des unter a genannten) lackirtes
Leden —
Anmerkung zu b.
Halbgare, sowie bereits gegerbte, noch nicht gefärbte, oder
weiter zugerichtete Ziegen= und Schaffell
P) grobe Schuhmacher-, Sattler-, Riemer- und Täschner-
waaren, sowie andere Waaren aus ungefärbtem oder
blos geschwärztem, lohgarem Leder, oder aus rohen
Häuten; alle diese Waaren auch in Verbindung mit
anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter
Nr. 20 fallen . .. .. .. ..
d) feine Lederwaaren von Korduan, Saffian, Marokin,
Brüsseler oder dänischem Leder, von sämisch- und
weißgarem Leder, von gefärbtem Leder, von lackirtem
Ges. Samml. 1888. (Nr. 9308.)
100 Kilogramm
1 Stück
besgl.
desgl.
besgl.
desgl.
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
120
1,50
0
1,50
0,50
18
36
50
20 in Fässern und Kisten.
13 in Körben
9 in Ballen“
16 in Fässern und Kisten.
13 in Körben.
6 in Ballen.
16 in Fässern und Kisten.
13 in Körben.
6 in VBallen.
54