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(Xr. 9254.) Allerhöchster Erlaß vom 4. November 1887, betreffend die Ueberweisung der
Feld (Land) messerangelegenheiten, soweit dieselben zur Zeit bei der Allge-
meinen Bauverwaltung bearbeitet werden, an den Finanzminister.
A## den Bericht des Staatsministeriums vom 28. Oktober d. J. genehmige
Ich hierdurch die Ueberweisung der Feld (Land)messerangelegenheiten, soweit
dieselben zur Zeit bei der Allgemeinen Bauverwaltung bearbeitet werden, an den
Finanzminister. Mit der Ausführung dieses durch die Gesetz-Sammlung bekannt
zu machenden Erlasses sind der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanz-
minister beauftragt.
Berlin, den 4. November 1887.
Wilhelm.
v. Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. v. Boetticher.
v. Goßler. v. Scholz. Bronsart v. Schellendorff.
An das Staatsministerium.
(Nr. 9255.) Abänderung des Reglements für die öffentlich anzustellenden Land (Feld)messer
2. März 1871 (Geset Samml. 181 S. 101112) 9 29 4. *
vom 20--filgust I885 (Gefeh-Scoml. 1885.S. 319 32. Vom 22. Dezember 1887.
N durch Allerhöchsten Erlaß vom 4. November 1887 die Ueberweisung
der Feld (Land)messerangelegenheiten, soweit dieselben zur Zeit bei der Allge-
meinen Bauverwaltung bearbeitet werden, an den Finanzminister genehmigt worden
ist, werden die nach den §#. 3, 34, 35 und 19 des Feldmesserreglements vom
2. März 1871 - -- * Aon NMrhooi nrnersnentnr e .
2ß31-1»h;»-1883 bisher von dem Minister der öffentlichen Arbeiten ausgeübten Funktionen
in Zukunft von dem Finanzminister wahrgenommen.
Berlin, den 22. Dezember 1887.
Der Minister der Der Minister für Landwirtbschaft, Der
öffentlichen Arbeiten. Domänen und Forsten. Finanzminister.
Maybach. Lucius. v. Scholz.