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Maßstab Nach- 4
Nr. Benennung der Gegenstände. der Nachver.Keuersatz Tarasätze.
steuerung. »
Mark. Prozente des Bruttogewichts.
25 2) Aller übrige Branntwein, einschließlich des ver-
setzten:
a) in Fässern eingeführt, einschließlich des im
Zollgebiet oder in den anzuschließenden Ge-
bietstheilen auf Flaschen umgefüllten 100 Kilogramm 180 11 in Ueberfässern.
oder
100 Liter 198
oder
1 Flasche 1,45
24 in Kisten.
9) in Flaschen eingeführtt . .. 100 Kilogramm 180
oder
Anmerkung zu b2. 1 Flasche /
Im Jollgebiet oder in den anzuschließenden Gebietstheilen
erzeugter Branntwein, auch daselbst zu Trinkbranntwein, « »
Fruchtsåften,Wunsch-ukaähnlichenEsscnzenvetatbeiteh 1 Liter reinen 0,86
Alkohols
24 in Kisten.
11 in Ueberfässern.
e) Hefe aller Art mit Ausnahme der Weinhefe . .. . . 100 Kilogramm 65 in hüen pregzefen
15 in Kisten.
9 in Fässern.
d) 1) Essig aller Art in Fässern eingeführt, einschließlich
des im Jollgebiet oder in den anzuschließenden
Gebietstheilen auf Flaschen umgefülltten 100 Kilogramm 8
oder
100 Liter 9,60
oder
1 Flasche 0,07
2) Essig in Flaschen oder Kruken eingeführt. 100 seilogramm 48 Esen.
100 Liter 93
oder
1 Flasche 0,70
e) Wein und Most, auch Ciber:
1) in Fässern eingeführt, einschließlich des im Joll-
gebiet oder in den anzuschließenden Gebietstheilen
auf Flaschen umgefülltten 4100 Kilogramm 24 11 in Ueberfässern.
oder
100 Liter 28
oder
1 Flasche 0,21
(Ne. 008.)