Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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Maßstab Nach- . 
Nr. Benennung der Gegenstände. der Nachver. rsteuersatz Tarasätze. 
steuerung. 
Mark. Progzente des Bruttogewichts. 
258 B)Früchte (Südfrüchte): 
1) frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pome- 
ranzen, Granaten, Datteln, Mandeln und der- 
gleibhen 100 Kilogramm 4 
Anerzung zu hl. 
Verlangt der Nachsteuerpflichtige die Auszählung, so zahlt 
er für 100 Stück Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pomeranzen, 
Hronaten O,es Mark. 
* ð ber Augzöhlung bleiben verdorbene abgabefrei, 
wenn sie in Gegenwart von Beamten weggeworfen werden. 
» · 16 in Kisten. 
2) Feigen, Korinthen, Rosinen besgl. 8 10 wo Fisen urd und Körben unter 
il 
3) getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranze, , Gra- «« VIII-, und Körben von 
naten und dergleichen ... .. . .. .... desgl. 10 300 Kilogramm und darüber. 
6 in Ballen. 
Zusatztara für die der 
Nettoversteuerung unter- 
liegenden Südfrüchte: 
2 in Säckchen oder Bällchen. 
10 in Schachteln, Körbchen oder 
istchen. 
i) Gewürze: 
1) Saffen .. desgl. 40 18 in Kisten. 
2) andee Gewürze aller Art, nicht besonders ge- n Astra. 
nantt:iii: . desgl. 50 ) 4 in Ballen. 
Anmerkung zu i. 
Gewürze zur Darstellung ätherischer Oele, sowie Muskat- 
nüsse zur Darstellung von Muskatbalsam (ol. nucistae expr.) » 
aufcrlaubnißfcheinunterKontrole....·............·.. frei 
k) Heringe, gesalzen .. .. .. ... 1 gaß 3 
Anmerkung zu k. (Tonne) 
1) Gesalzen Heringe in nicht handelsüblicher Verpackung 
werden mit 2 Mark für 100 Kilogramm nachversteuert. 
2) Gewohene *“ zu Dünger bestimmt, nach vorgängiger « 
Den-tin................................ frei 
Für Honig in Waben: 
20 in Bienenkörben oder in Bienen- 
stöcken. 
20 in Kisten. 
13 in Körben. 
1) Hnrigngn . . ..... . . . ... 100 Kilogramm 20 11 in Kübeln. 
  
  
(Nr. 9308.) 
  
  
Für ausgelassenen Honig: 
ei dem in 
Flaschen, 
Buͤchsen 2c. einge- 
gangenen Honig. 
20 in Kisten 
13 in Körben
	        
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