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Staatsdienstes eintreten, verlieren mit dem Eintritt in ein solches Amt die Be-
rechtigung, Mitglieder der betreffenden Kasse zu bleiben.
Artikel 4.
Diejenigen Lehrer an öffentlichen Schulen, welche nach dem 31. März 1889
die Mitgliedschaft einer der im Artikel 1 bezeichneten Kassen erwerben und dem-
nächst ihr Amt niederlegen, ohne daß sie mit Pension in den Ruhestand treten,
oder welche demnächst ihres Amtes entsetzt werden, verlieren mit dem Ausscheiden
aus dem Amte die Berechtigung, Mitglieder der betreffenden Kasse zu bleiben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 19. Juni 1889.
(#. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. v. Boetticher. v. Maybach. Frhr. Lucius v. Ballhausen.
v. Goßler. v. Scholz. Herrfurth. v. Schelling. v. Verdy.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) das unterm 18. März 1889 Allerhöchst vollzogene Statut für die Wiesen-
chaft im Breitenbachthal zu Amel im Kreise Mal-
medy durch das Amtsblatt der Königl Regierung zu Aachen Nr. 22
S. 127, ausgegeben den 31. Mai 1889)
2) der Allerhöchste Erlaß vom 10. bar 1889, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Duisburg zum Erwerbe
eines zur Ausführung der Anlage von Klärbassins zur Reinigung der
Abwässer des Mülheimer Straßenkanals erforderlichen Grundstücks, durch
das Amtsblatt der Königl Regierung zu Düsseldorf Nr. 23 S. 205, aus-
gegeben den 8. Juni 1889;
3) der unterm 16. April 166 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zum Statut
des Szczondrowoer Deichverbandes vom 15. Juni 1881 durch das Amts-
blatt der Knigl. Regierung zu Posen Nr. 25 S. 165, ausgegeben den
18. Juni 1889
4) das Allerhöchste Privilegium vom 24. April 1889 wegen Ausfertigung auf
den Inhaber lautender Obligationen der Provinz Hannover im Betrage
von 1500 000 Mark Reichswährung III. Emission durch die Amtsblätter
für den Regierungsbezi- Hannover Nr. 23 S. 135, ausgegeben
den 7. Juni 1889,
der Königl. Negierung lu Hildesheim Nr. 23 S. 273, ausgegeben
den 7. Juni 1889,
der Königl. Regierung zu Lüneburg Nr. 25 S. 189, ausgegeben
den 14. Juni 1889,