Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1889. (80)

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der in die Preußische lutherische Parochie Erten eingepfarrten, dem reformirten 
Bekenntnisse angehörenden Bewohner der Fürstlich Lippischen Ortschaften Bremke 
und Rott wird hiermit nach ertheilter landesherrlicher Genehmigung ratifizirt und 
wird dessen Erfüllung in allen Punkten zugesichert. 
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Ratifikations-Urkunde unter Beidrückung 
des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden. 
Berlin, den 4. November 1888. 
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
In Vertretung: 
Gr. v. Bismarck. 
Worstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung des 
Fürstlich Lippischen Kabinets-Ministeriums vom 6. vorigen Monats und Jahres 
ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 21. Januar 1889. 
Der Minister der auswärtigen Der Minister der geistlichen) Unter- 
Angelegenheiten. richts-- und Medieinal- 
Im Auftrage: Angelegenheiten. 
Goering. v. Goßler. 
(Nr. 9319.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen 
Theil des Bezirks des Amtsgerichts Dannenberg. Vom 11. Februar 1889. 
A## Grund des §. 35 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz 
Hannover (Gesetz-Samml. 1873 S. 253, 1879 S. 11) bestimmt der Justiz= 
minister, daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das 
Grundbuch im F. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für den zum Bezirk des Amtsgerichts Dannenberg gehörigen selbständigen 
Gutsbezirk Leitstade 
am 15. März 1889 beginnen soll. 
Berlin, den 11. Februar 1889. 
Der Justizminister. 
v. Schelling. 
  
  
(Nr. 9318—9319.
	        
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