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(Nr. 9393.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen
Theil der Bezirke der Amtsgerichte Wegberg, Rheinbach, Cleve, Goch,
Tanten, Meisenheim, Simmern, Stromberg, Bensberg, Cöln, Mülheim
am Rhein, München- Gladbach, Solingen, Baumholder, St. Wendel und
Saarbrücken. Vom 7. Juni 1890.
Ar# Grund des F. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister,
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch
im §. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wegberg gehörige Gemeinde Schwanenberg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinbach gehörige Gemeinde Arloff,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cleve gehörigen Gemeinden Kellen
und Wardhausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Goch gehörige Stadtgemeinde Goch,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Lanten gehörige Stadtgemeinde Tanten,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Meisenheim gehörigen Gemeinden
Becherbach und Bärenbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Simmern gehörige Gemeinde Keidelheim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Stromberg gehörige Gemeinde
Waldalgesheim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bensberg gehörige Gemeinde Gronau,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln gehörige, mit der Stadtgemeinde
Cöln vereinigte Gemeinde Poll,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mülheim am Rhein gehörige Ge-
meinde Dümwvald, "
für die zum Bezirk des Amtsgerichts München-Gladbach gehörige Gemeinde
Kleinenbroich,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Solingen gehörige Gemeinde Gräfrath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Baumholder gehörigen Gemeinden
Berschweiler und Mettweiler, für die in demselben Amtsgerichtsbezirk
belegenen Bergwerke Hofeh, Mambächel und Hoffnung, sowie für das
in den Bezirken der Amtsgerichte Baumholder und St. Wendel belegene
Bergwerk Schwarzerden, für welches die Grundbuchanlegung von dem
Amtsgericht Baumholder bewirkt wird,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarbrücken gehörige Stadtgemeinde
St. Johann
am 1. Juli 1890 beginnen soll.
Verlin, den 7. Juni 1890.
Der Justizminister.
v. Schelling.
Nerdigirt im Burcau des Staatsmimürrinmz.
Verlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.