Full text : Hausaufgaben und höhere Schulen.

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einzutragen.  Die  Klassenführer  haben  jederzeit  darauf  zu
‚achten,  daß  die  von  den  einzelnen  Lehrern  gestellten  Aufgaben
  der  getroffenen  Verabredung  gemäß  richtig  verteilt
werden  und  das  bestimmte  Maß  nicht  überschreiten,  im  Anstandsfalle
  haben  sie  sich  wegen  der  erforderlichen  Remedur
mit  dem  betreffenden  Lehrer  zu  benehmen  und  nötigenfalls
dem  Direktor  Anzeige  zu  machen.

4.  Die  Direktoren  und  die  Klassenführer  haben  sich  durch
von  Zeit  zu  Zeit  wiederholendes  Benehmen  mit  Eltern  von
Schülern  und  mit  Schülern  selbst  darüber  zu  verlässigen,
welche  Zeit  in  der  betreffenden  Klasse  die  Schüler  zur  Bewältigung
  der  häuslichen  Aufgaben  nötig  haben,  und  bezw.
ob  und  wodurch  eine  Überschreitung  des  für  die  häuslichen
Arbeiten  festgestellten  Maßes  veranlaßt  ist,  damit  eintretendenfalls
  alsbald  Abhilfe  geschafft  werden  kann.  |

Bei  der  großen  Zahl  von  Eltern,  denen  die  sittliche  und
geistige  Bildung,  das  körperliche  und  geistige  Wohl  ihrer
Kinder  wahrhaft  am  Herzen  liegt  und  die  darum  zur  Unterstützung
  der  Schule  in  ihren  Bestrebungen  gern  bereit  sind,
wird  es  leicht  sein,  in  fraglicher  Hinsicht  durch  Benehmen
mit  einzelnen  Eltern  sichere  zuverlässige  Auskunft  zu  erhalten.


Ebenso  wird  ein  Lehrer,  der  das  Vertrauen  seiner  Schüler
genießt,  durch  Benehmen  mit  diesen,  insbesondere  durch  Benehmen
  mit  fleißigen  und  gewissenhaften  Schülern,  sich  in
sicherer  Weise  über  die  Zeit,  welche  die  Schüler  zur  Bewältigung
  der  häuslichen  Aufgaben  nötig  haben,  verlässigen
können.

Auch  empfiehlt  es  sich,  die  Angehörigen  der  Schüler  in
den  Schulnachrichten  stets  von  Zeit  zu  Zeit  dazu  aufzufordern,
der  Direktion,  und  zwar  nicht  anonym,  Anzeige  zu  machen,  wenn
sie  die  ihrien  angehörigen  Schüler  durch  häusliche  Arbeiten
überlastet  erachten,  damit  die  Sache  alsbald  näher  festgestellt
und  eintretendenfalls  Abhilfe  geschaffen  werden  kann.

5.  Da  nicht  selten  Privatstunden  zu  übermäßiger  Belastung
  von  Schülern  Veranlassung  geben,  so  sind  die  Klassenführer
  verpflichtet,  sich  bei  desfallsigen  Wahrnehmungen  näher
über  die  Zahl  der  Privatstunden  zu  verlässigen  und  eintreten-