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einzutragen. Die Klassenführer haben jederzeit darauf zu
‚achten, daß die von den einzelnen Lehrern gestellten Aufgaben
der getroffenen Verabredung gemäß richtig verteilt
werden und das bestimmte Maß nicht überschreiten, im Anstandsfalle
haben sie sich wegen der erforderlichen Remedur
mit dem betreffenden Lehrer zu benehmen und nötigenfalls
dem Direktor Anzeige zu machen.
4. Die Direktoren und die Klassenführer haben sich durch
von Zeit zu Zeit wiederholendes Benehmen mit Eltern von
Schülern und mit Schülern selbst darüber zu verlässigen,
welche Zeit in der betreffenden Klasse die Schüler zur Bewältigung
der häuslichen Aufgaben nötig haben, und bezw.
ob und wodurch eine Überschreitung des für die häuslichen
Arbeiten festgestellten Maßes veranlaßt ist, damit eintretendenfalls
alsbald Abhilfe geschafft werden kann. |
Bei der großen Zahl von Eltern, denen die sittliche und
geistige Bildung, das körperliche und geistige Wohl ihrer
Kinder wahrhaft am Herzen liegt und die darum zur Unterstützung
der Schule in ihren Bestrebungen gern bereit sind,
wird es leicht sein, in fraglicher Hinsicht durch Benehmen
mit einzelnen Eltern sichere zuverlässige Auskunft zu erhalten.
Ebenso wird ein Lehrer, der das Vertrauen seiner Schüler
genießt, durch Benehmen mit diesen, insbesondere durch Benehmen
mit fleißigen und gewissenhaften Schülern, sich in
sicherer Weise über die Zeit, welche die Schüler zur Bewältigung
der häuslichen Aufgaben nötig haben, verlässigen
können.
Auch empfiehlt es sich, die Angehörigen der Schüler in
den Schulnachrichten stets von Zeit zu Zeit dazu aufzufordern,
der Direktion, und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn
sie die ihrien angehörigen Schüler durch häusliche Arbeiten
überlastet erachten, damit die Sache alsbald näher festgestellt
und eintretendenfalls Abhilfe geschaffen werden kann.
5. Da nicht selten Privatstunden zu übermäßiger Belastung
von Schülern Veranlassung geben, so sind die Klassenführer
verpflichtet, sich bei desfallsigen Wahrnehmungen näher
über die Zahl der Privatstunden zu verlässigen und eintreten-