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Dauernde Ausgaben.
A. III. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
VDerwaltung der Eise b h —————
An Stelle des im Etat der Eisenbahnverwaltung für I. April 1890/91 am Schlusse der
dauernden Ausgaben enthaltenen Vermerks tritt folgender Vermerk:
Die Einnahmen betrgen ... 852 959 086,00 Mark.
Die dauernden Ausgaben daggen ... 522 079 18400
Ese Fet- sich also im Ordinarium ein Ueberschuß von. .. . . . . . .. 330 879 902,00 Mark,
worauf zur Verzinsung der Eisenbahnkapitalschuld in Rechnung zu stellen sind 187 449 984,3
Bleiben. 143 429 917/7 Mark.
Der verbleibende Ueberschuß, von welchem 41 376 828/74 Mark rnschlagsmehi dem Betrage
von : Prozent der für den 1. April 1880 festgesetzten Staatseis und der Zu-
wüchse derselben bis Ende März 1891 entsprechen, ist zur Tilgung der Eisenbahnkapitalschuld zu
verwenden und von derselben abzuschreiben.
Ergiebt sich rechnungsmäßig ein höherer Ueberschuß, so ist der über 5. Prozent der Eisenbahn-
kapitalschuld hinausgehende Theil des Ueberschusses insoweit ebenfalls zur Tilgung und Abschreibung
zu verwenden, als er mit dem den /1 Prozent der Eisenbahnkapitalschuld entsprechenden Theil des
Ueberschusses den anschlagsmäßigen Betrag von 143 429 917/,7 Mark nicht übersteigt.
Die Bestimmung über den darüber etwa hinausgehenden Betrag bleibt dem Staatshaushalts-
Etat für 1. April 1892/93 vorbehalten.
Von den gedachten 143 429 917/1: Mark sind bestimmt:
1) nach F. 4 Nr. 1 des Eisenbahngarantiegesetzes vom 27. März 1882 (Gesetz-Samml.
S. 214) zur planmäßigen Amortisation der vom Staate für Eisenbahnzwecke vor dem
Jahre 1879 aufgenommenen oder selbstschuldnerisch übernommenen Schulden (Aus-
gaben unter Kapitel 36 des Etats der Staatsschuldenverwaltung) 3 023 856/¾4 Mark
2) nach §. 4 Nr. 2 desselben Gesetzes:
a) zur außerordentlichen Tilgung von Staatsschulden beziehungs-
weise zur Verrechnung auf bewilligte Anleihen:
die im Etat der Staatsschuldenverwaltung unter Ausgabe-
Kapitel 37 Titel ! in Ansatz gebrachten 13 269 567/56 Mark
die ebendaselbst unter Titel 2 einge-
stelllllen 250 964,00 —
b) zur Deckung anderweiter etats-
mäßiger Ausgaben des Rechnungs-
jahres 1890/91 ........... ..... 126 885 52947
140 406 06108
das sind 143 429 917//2: Mark.
Außerdem ist derjenige Theil des Ueberschusses der Essenbahmwerwaltung aus dem Rechnungs-
jahre 1888/89, welcher über den etatsmäßigen Nettoüberschuß dieser Verwaltung für das genannte
Hahr von 76 139 783,7° Mark hinausgeht, mit 56 950 111/,69 Mark ebenfalls, und zwar vom
1. April 1889 ab von ber Eisenbahnkapitalschuld abzuschreiben.