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Schlußprotokoll
zum
Staatsvertrage zwischen Preußen und Lippe wegen Herstellung von Eisen-
bahnen von Detmold nach Sandebeck und von Lage nach Hameln.
Vom 22. September 1889.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum
Abschlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung von Eisenbahnen von Det-
mold nach Sandebeck und von Lage nach Hameln vereinbarten Staatsvertrages
zu schreiten.
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende Erklärungen
aufgenommen worden, welche mit der Ratifikation des Vertrages als mitgenehmigt
gelten und mit den Vereinbarungen des Vertrages selbst gleichverbindliche Kraft
haben sollen:
1) Zu Artikel I.
a) Die Königlich Preußische Regierung ist bereit, die gesetzliche Ermäch--
tigung zur Herstellung der den Gegenstand des Vertrages bildenden
Eisenbahnen baldthunlichst nachzusuchen und, nach ertheilter gesetzlicher
Ermächtigung, den Bau der Bahnen — hinsichtlich der Linie Lage—
Hameln nach Erfüllung der gesetzlichen Vorbedingungen für den im
Preußischen Gebiet belegenen Theil — baldthunlichst in Angriff zu
nehmen und nach Möglichkeit zu fördern.
b) Sollte die Königlich Preußische Regierung sich demnächst noch zum
Bau und Betriebe einer Eisenbahn von Lage nach Bielefeld oder einem
anderen geeigneten Punkte der Linie Minden—Hamm entschließen, so
wird die Fürstliche Regierung auch die Ausführung dieses Unternehmens
innerhalb ihres Gebietes zulassen und fördern. Dem alsdann dieser-
halb abzuschließenden Staatsvertrage sollen die Bestimmungen des gegen-
wärtigen Staatsvertrages, insbesondere auch diejenigen hinsichtlich der
Betheiligung der Fürstlichen Regierung an den Baukosten der Bahn
Lage—Hameln zum Grunde gelegt werden.
2) Zu Artikel II und IV Nr. 1 und 2.
Nach dem allgemeinen Entwurf soll die Bahn Detmold—Sandebeck über
die Lerngoer Straße zu Detmold in Höhe der Straßenkrone geführt werden.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich auf Wunsch der Fürstlichen Re-
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