Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

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Schlußprotokoll 
zum 
Staatsvertrage zwischen Preußen und Sachsen-Coburg-Gotha wegen 
Herstellung mehrerer Gothaisches Gebiet berührender Eisenbahnen. 
Vom 16. Januar 1890. 
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum Ab- 
schlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung mehrerer, Gothaisches Gebiet 
berührender Eisenbahnen vereinbarten Staatsvertrages zu schreiten. 
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende Erklärungen 
aufgenommen worden, welche mit der Ratifikation des Vertrages als mitgenehmigt 
gelten und mit den Vereinbarungen des Vertrages selbst gleichverbindliche Kraft 
haben sollen. 
1. Zu Artikel H. 
Die Herzoglich Sächsische Regierung wird bei der landespolizeilichen Prü- 
fung und Genehmigung der Bauentwürfe für die den Gegenstand des vorliegenden 
Vertrages bildenden Eisenbahnen nur auf die jeweilig bestehenden Verhältnisse, 
nicht aber schon auf später möglicherweise hervortretende Bedürfnisse Rücksicht 
nehmen. Vorstehende Bestimmung soll auch auf die nach dem Staatsvertrage 
vom 26. November 1887 Preußischerseits im Herzogthum Gotha herzustellenden 
Eisenbahnlinien insoweit Anwendung finden, als die landespolizeiliche Prüfung 
und Genehmigung der Bauentwürfe noch nicht erfolgt ist. 
2. Zu Artikel IV, V und XlII. 
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich bereit, bei der ausführ- 
lichen Bearbeitung und Feststellung der Linien thunlichst darauf Rücksicht zu 
nehmen,) daß durch etwaige Verschiebungen derselben gegen die bisher nur all- 
gemein bearbeiteten Entwürfe der Grunderwerb nicht vertheuert werde. Auch wird 
die Königlich Preußische Regierung es sich angelegen sein lassen, bei dem Grund- 
erwerbsgeschäft die Interessen der Herzoglich Sächsischen Regierung thunlichst zu 
wahren. Letztere ist insbesondere berechtigt, sich bei den Grunderwerbsverhand- 
lungen durch einen Vertreter zu betheiligen, welcher von der bauleitenden Behörde 
zu den Verhandlungen einzuladen ist. 
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich auf Wunsch der Herzoglich 
Sächsischen Regierung bereit, den in dem allgemeinen Entwurfe für die Bahn 
Georgenthal—-Friedrichroda bei Reinhardsbrunn vorgesehenen Haltepunkt auch bei 
Ges. Samml. 1890. (Nr. 9415.) 53
	        
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