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Schlußprotokoll
zum
Staatsvertrage zwischen Preußen und Sachsen-Coburg-Gotha wegen
Herstellung mehrerer Gothaisches Gebiet berührender Eisenbahnen.
Vom 16. Januar 1890.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum Ab-
schlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung mehrerer, Gothaisches Gebiet
berührender Eisenbahnen vereinbarten Staatsvertrages zu schreiten.
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende Erklärungen
aufgenommen worden, welche mit der Ratifikation des Vertrages als mitgenehmigt
gelten und mit den Vereinbarungen des Vertrages selbst gleichverbindliche Kraft
haben sollen.
1. Zu Artikel H.
Die Herzoglich Sächsische Regierung wird bei der landespolizeilichen Prü-
fung und Genehmigung der Bauentwürfe für die den Gegenstand des vorliegenden
Vertrages bildenden Eisenbahnen nur auf die jeweilig bestehenden Verhältnisse,
nicht aber schon auf später möglicherweise hervortretende Bedürfnisse Rücksicht
nehmen. Vorstehende Bestimmung soll auch auf die nach dem Staatsvertrage
vom 26. November 1887 Preußischerseits im Herzogthum Gotha herzustellenden
Eisenbahnlinien insoweit Anwendung finden, als die landespolizeiliche Prüfung
und Genehmigung der Bauentwürfe noch nicht erfolgt ist.
2. Zu Artikel IV, V und XlII.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich bereit, bei der ausführ-
lichen Bearbeitung und Feststellung der Linien thunlichst darauf Rücksicht zu
nehmen,) daß durch etwaige Verschiebungen derselben gegen die bisher nur all-
gemein bearbeiteten Entwürfe der Grunderwerb nicht vertheuert werde. Auch wird
die Königlich Preußische Regierung es sich angelegen sein lassen, bei dem Grund-
erwerbsgeschäft die Interessen der Herzoglich Sächsischen Regierung thunlichst zu
wahren. Letztere ist insbesondere berechtigt, sich bei den Grunderwerbsverhand-
lungen durch einen Vertreter zu betheiligen, welcher von der bauleitenden Behörde
zu den Verhandlungen einzuladen ist.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich auf Wunsch der Herzoglich
Sächsischen Regierung bereit, den in dem allgemeinen Entwurfe für die Bahn
Georgenthal—-Friedrichroda bei Reinhardsbrunn vorgesehenen Haltepunkt auch bei
Ges. Samml. 1890. (Nr. 9415.) 53