Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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Regulativs  der  Sparcasse  zu  Weißenberg  enthalten  ist,  bewilligt  hat,  so  wird  Solches
hierdurch  zur  Nachachtung  für  Alle,  die  es  angeht,  bekannt  gemacht.
Dresden,  am  27.  Juni  1872.

Ministerium  der  Justiz.
Abeken.
Rosenberg.

Regulativ
der  Sparcasse  zu  Weißenberg.

2c.  2c.
§  13.  Die  in  die  Sparcasse  eingelegten  Gelder  sammt  den  davon  erwachsenen
Zinsen,  ingleichen  die  darüber  ausgestellten  Quittungsbücher  unterliegen  keiner  Verkümmerung,
  indeß  ist  die  Hülfsvollstreckung  in  die  im  Besitze  des  ausgeklagten  Schuldners
befindlichen  Quittungsbücher  dadurch  nicht  ausgeschlossen.
2c.  2c.

 

112.  Bekanntmachung,

innenbemerkte  Anleihe  des  Zwickauer  Brückenberg-Steinkohlenbau-Vereins
betreffend;

vom  1.  Juli  1872.

Dee  Ministerium  des  Innern  hat  dem  Zwickauer  Brückenberg-Steinkohlenbau-Vereine,
zu  Vollendung  seiner  Schachtanlagen,  behufs  einer  neuen  Anleihe  nach  Höhe  von
250,000  Thalern  —.  —=  die  Ausgabe  von  auf  den  Inhaber  lautenden,  mit  5  vom
Hundert  jährlich  zu  verzinsenden,  übrigens  vom  Jahre  1875  ab  in  jährlichen  Raten
auszuloosenden  Schuldscheinen  à  100  Thaler  —.  —,  nach  Maßgabe  der  vorgelegten
Hauptschuldverschreibung,  sowie  der  Entwürfe  zu  den  Schuldscheinen,  Zinsleisten  und
Zinsscheinen  die  nachgesuchte  Genehmigung  ertheilt,  was  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht  wird.

Dresden,  am  1.  Juli  1872.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

Fromm.