Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

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(Nr. 9678.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für 
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Düren, Jülich, Sankt Vith, 
Bonn, Eitorf, Rheinbach, Euskirchen, Adenau, Ahrweiler, Meisenheim, 
Münstermaifeld, Sinzig, Castelluun) Bergheim, Cöln, München-Gladbach, 
Opladen, Tholey, Lebach, Sankt Wendel, Neumagen, Prüm und Bitburg. 
Vom 8. Juni 1894. 
A½# Grund des §. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs- 
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen 
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz= Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister, 
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch 
im §. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Düren gehörige Gemeinde Langerwehe, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Jülich gehörige Gemeinde Pattern bei 
Jülich, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Vith gehörige Gemeinde 
Schoppen, 
für die zum Vezirk des Amtsgerichts Vonn gehörige Gemeinde Friesdorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Eitorf gehörige Katastergemeinde 
Gerlinghausen, sowie für die zu demselben Amtsgerichtsbezirk gehörige, 
einen Theil der politischen Gemeinde Herchen bildende Katastergemeinde 
Herchen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinbach gehörigen Gemeinden 
Ollheim und Weidesheim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige Gemeinde Sinzenich, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörigen Gemeinden 
Leimbach und Lückenbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler gehörigen Gemeinden 
Blasweiler und Vettelhoven, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Meisenheim gehörige Gemeinde Limbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Münstermaifeld gehörige Gemeinde 
Cattenes (Kattenes), 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sinzig gehörige Stadtgemeinde Sinzig, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Castellaun gehörige Gemeinde Sabers- 
hausen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bergheim gehörige Gemeinde Oberaußen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln gehörige, einen Theil der Stadt 
Cöln bildende Katastergemeinde Rondorf,
	        
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