Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

XVIII 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1894. 
  
Datum 
bes 
Gesetzes #. 
usgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
bes 
Stücks. 
Nr. 
des 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1894. 
24. April. 
29. 
1. Mai. 
1894. 
9. Juni. 
2. Mai. 
19. Juni. 
  
  
Allerh. Erlaß, durch welchen der Stadtgemeinde 
Berlin das Enteignungsrecht für die 
dauernde Beschränkung des zur Anlage einer 
Pferdebahn von der Französischen Straße über 
die Weidendammer Brücke nach den in der 
Friedrichstraße liegenden Gleisen und unter 
Abzweigung dieser Vinie von dem Grundstück der 
Königl. Friedrich-= Wilhelms= Universität einer. 
seits nach dem Monbisouplatz, andererseits nach 
dem Haackeschen Markt in Anspruch zu nehmen- 
den Grundeigenthums verliehen worden ist. 
Gesetz, betr. die Erweiterung und Vervoll. 
ständigung des Staatseisenbahnnetzes 
und die Betheiligung des Staates an dem 
Bau einer Eisenbahn von Wittstock nach 
der Landesgrenze in der Richtung auf Mirow. 
Gesetz, betr. die Fensnellnng des Staatshaus. 
halts.- Etats für das Jahr vom 1. April 
1894/95. 
Gesetz, betr. die Ergänzung der Einnahmen 
in dem Staatshaushalts-Etat für das 
Jahr vom 1. April 1894/95. 
Allerh. Erlaß, betr. Bau und Betrieb der in 
dem Gesetze vom 29. April 1894 vorgesehenen 
neuen Eisenbahnlinien. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts an den Kreis Brieg be- 
züglich der zum Ausbau der Wegestrecken von 
Schönfeld bis zum Bahnhof Bömischdorf der 
Eisenbahnlinien Brieg -Neisse und von Stoberan 
bis zur Oderfähre bei Koppen als Chausseen, 
sowie der Wegestrecke von Brieg in der Nich- 
tung auf Pampitz bis zum Hermsdorser Weg- 
weiser als Pflasterstraße erforderlichen Grund- 
ck 
ücke. 
Allerh Erlaß, durch welchen dem Kreise Eus- 
kirchen das Enteignungsrecht zur Ent- 
ziehung und zur dauernden Beschränkung des 
eum Bau von Kleinbahnen von der Station 
Siblar nach Euskirchen und von der Station 
Arloff zum Anschluß an die erste Linie bei 
Mühlheim—-Wichterich in Anspruch zu nehmen- 
den Grundeigenthums verliehen worden ist. 
  
18. 
10. 
  
9664. 
9665. 
9666. 
9668. 
  
108. 
Nr. 4 
43. 
47. 
71. 
75. 
108. 
Nr. 5. 
112. 
Nr. 2.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.