— 164 —
Schluffprotokoll
zum
Staatsvertrage vom 31. März 1894.
Dee unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum
Abschlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung einer Eisenbahn von Rostock
nach Tribsees vereinbarten Staatsvertrages zu schreiten.
Hierbei ist in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende, mit den
Vereinbarungen des Vertrages selbst gleich verbindliche Erklärung aufgenommen
worden:
Zu Artikel 3.
Die Hohen vertragschließenden Regierungen sind darin einig, daß, falls die
Großherzoglich Mecklenburgische Regierung sich demnächst zu einer Erweiterung
der ursprünglichen Bahnanlagen durch Herstellung von Anschlußgleisen, Stationen
oder zu ähnlichen Einrichtungen entschließen und insbesondere auch zur Anlage
des zweiten Gleises schreiten sollte, die Königlich Preußische Regierung auch zwecks
Erwerbung des zur Ausführung dieser Anlagen erforderlichen Grundes und
Bodens für ihr Gebiet das Enteignungsrecht nach Maßgabe der Bestimmungen
im Artikel 3 des Vertrages bewilligen wird. «
Die mit dem vereinbarten Entwurfe übereinstimmend befundenen zwei
Ausfertigungen des Vertrages sind hierauf von den beiderseitigen Bevollmächtigten
unterzeichnet und untersiegelt worden und es haben der Königlich Preußische
Bevollmächtigte und der Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Bevollmächtigte
je eine Ausfertigung des Vertrages und des Schlußprotokolls entgegengenommen.
So geschehen zu Berlin, den 31. März 1894.
D'Avis. von Pressentin.
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung
der Ratifikations-Urkunden hat am 6. August 1894 stattgefunden.