Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

— 164 — 
Schluffprotokoll 
zum 
Staatsvertrage vom 31. März 1894. 
Dee unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum 
Abschlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung einer Eisenbahn von Rostock 
nach Tribsees vereinbarten Staatsvertrages zu schreiten. 
Hierbei ist in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende, mit den 
Vereinbarungen des Vertrages selbst gleich verbindliche Erklärung aufgenommen 
worden: 
Zu Artikel 3. 
Die Hohen vertragschließenden Regierungen sind darin einig, daß, falls die 
Großherzoglich Mecklenburgische Regierung sich demnächst zu einer Erweiterung 
der ursprünglichen Bahnanlagen durch Herstellung von Anschlußgleisen, Stationen 
oder zu ähnlichen Einrichtungen entschließen und insbesondere auch zur Anlage 
des zweiten Gleises schreiten sollte, die Königlich Preußische Regierung auch zwecks 
Erwerbung des zur Ausführung dieser Anlagen erforderlichen Grundes und 
Bodens für ihr Gebiet das Enteignungsrecht nach Maßgabe der Bestimmungen 
im Artikel 3 des Vertrages bewilligen wird. « 
Die mit dem vereinbarten Entwurfe übereinstimmend befundenen zwei 
Ausfertigungen des Vertrages sind hierauf von den beiderseitigen Bevollmächtigten 
unterzeichnet und untersiegelt worden und es haben der Königlich Preußische 
Bevollmächtigte und der Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Bevollmächtigte 
je eine Ausfertigung des Vertrages und des Schlußprotokolls entgegengenommen. 
So geschehen zu Berlin, den 31. März 1894. 
D'Avis. von Pressentin. 
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung 
der Ratifikations-Urkunden hat am 6. August 1894 stattgefunden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.