Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

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(Nr. 9694.) Bekanntmachung der Ministerial · Erklärung vom 26. Juli 1894 zu dem Staats- 
vertrage zwischen der Königlich Preußischen und der Großherzoglich Sächsischen 
Regierung über die Aufhebung der parochialen Verbindung Großherzoglich 
Sätchsischer Ortschaften mit den Königlich Preußischen Kirchengemeinden 
Heringen und Philippsthal und der Königlich Preußischen Ortschaft Röhrigs. 
höfe mit der Großherzoglich Sächsischen Kirchengemeinde Vacha. Vom 
31. August 1894. 
Ministerial-Erklärung. 
D. von dem Konsistorialrath Gustav Stölting in Cassel als Königlich Preußischem 
und dem Ministerialdirektor Dr. jur. Karl Kuhn in Weimar als Großherzoglich 
Sächsischem Kommissar abgeschlossene Staatsvertrag über die Aufhebung der 
parochialen Verbindung Großherzoglich Sächsischer Ortschaften mit den Königlich 
Preußischen Kirchengemeinden Heringen und Philippsthal und der Königlich 
Preußischen Ortschaft Röhrigshöfe mit der Großherzoglich Sächsischen Kirchen- 
gemeinde Vacha, unterzeichnet zu nensen den Februar 1894, wird hiermit 
nach ertheilter landesherrlicher Genehmigung mit der Maßgabe ratifizirt, daß als 
Zeitpunkt für dessen Inkrafttreten nicht, wie in dem Vertrage bestimmt worden 
ist, der 1. April, sondern der 1. Oktober 1894 festgesetzt wird. 
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Ratifikations-Urkunde unter Beidrückung 
des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden. 
Berlin, den 26. Juli 1894. 
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
In Vertretung: 
(L. S.) Freiherr v. Rotenhan. 
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung 
des Großherzoglich Sächsischen Staatsministeriums vom 31. v. M. ausgewechselt 
worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 31. August 1894. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Im Auftrage: 
v. Frantzius. 
  
 
	        
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