Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

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für die im Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler belegenen Bergwerke Bengen 
und Aare Hochstaden, sowie für das in den Bezirken der Amtsgerichte 
Ahrweiler und Sinzig belegene Bergwerk Bochum, für das in den 
Bezirken der Amtsgerichte Ahrweiler und Rheinbach belegene Bergwerk 
Tomberg, für das in den Bezirken der Amtsgerichte Ahrweiler, Adenau 
und Sinzig belegene Bergwerk Fridolien, für welche Bergwerke die 
Grundbuchanlegung von dem Amtzgericht Ahrweiler bewirkt wird, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Boppard gehörige Gemeinde Weiler, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kreuznach gehörige Gemeinde Bretzen- 
heim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Münstermaifeld gehörige Gemeinde 
Gondorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Simmern gehörige Gemeinde Tiefenbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell gehörige Gemeinde Peterswald, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuß gehörige Gemeinde Zons, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Baumholder gehörige Gemeinde Thal- 
lichtenberg, 
für dielsum Bezirk des Amtsgerichts Saarbrücken gehörige Gemeinde Dud- 
weiler, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarlouis gehörigen Gemeinden Düren 
und Bedersdorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörige Gemeinde Mückeln, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neumagen gehörigen Gemeinden Lücken- 
burg und Neunkirchen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Merzig gehörige Gemeinde Mondorf, 
flr die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörige Gemeinde Olk, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörigen Gemeinden 
Mettendorf und Kewenig, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörige Gemeinde Kelsen 
am 15. Dezember 1894 beginnen soll. 
Berlin, den 20. November 1894. 
Der Justizminister. 
In dessen Vertretung: 
Nebe-Pflugstaedt. 
(r. 9705.)
	        
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