für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kirn gehörige Gemeinde Hahnenbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Münstermaifeld gehörige Gemeinde Löf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell gehörigen Gemeinden Masters-
hausen und Walhausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ratingen gehörige Gemeinde Ratingen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Gerresheim gehörige Gemeinde Hilden,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Viersen gehörige Gemeinde Neersen,
für die im Bezirk des Amtsgerichts Mettmann belegenen Bergwerke
Henriette, Montana nebst Zuverleihung, Zufälligglück IV, sowie für
das in den Bezirken der Amtsgerichte Mettmann und Ratingen belegene
Bergwerk August, für welches die Grundbuchanlegung von dem Amts-
gericht Mettmann bewirkt wird,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Baumholder gehörige Gemeinde
Ronnenberg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Tholey gehörigen Gemeinden Dir-
mingen und Hierscheid,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Völklingen gehörige Gemeinde
Carlsbrunn,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bitburg gehörige Gemeinde Sülm,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörige Gemeinde Dörbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörigen Gemeinden Ruwer-
Paulin, Ruwer-Maximin und Eitelsbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörige Gemeinde
Biesdorf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Perl gehörige Gemeinde Dilmar
am 15. April 1894 beginnen soll.
Berlin, den 12. März 1894.
Der Justizminister.
v. Schelling.