Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

M  44.  855
Formular  C.

Deckregister
für  das  Jahr  18
zu  verwenden  für  den  angekörten  Hengst  des

zu  k.  Bezirksamtes

Beschreibung  des  Hengstes.
Geburtsjahr:  .  Größe:.  .  Farbe:
Abzeichen:
Abstammung:

Gegenwärtiges  Deckregister  muß  während  der  Deckzeit  (1.  Februar  bis  15.  Juli)  in  Spalte  1—10
geführt  und  sammt  dem  Körschein  spätestens  bis  zum  23.  Juli  der  Ortspolizeibehörde  zur  Einsendung
  an  die  Distriktspolizeibehörde,  mit  der  Unterschrift  des  Hengstbesitzers  versehen,  vorgelegt
werden.  Wenn  das  Deckregister  später  wieder  an  den  Hengstbesitzer  zurückgelangt,  so  hat  derselbe
die  Spalten  11—16  zu  ergänzen  und  sodann  das  Register  längstens  bis  23.  Juli  der  Ortspolizeibehörde
  behufs  Vorlage  an  die  Distriktspolizeibehörde  zu  übergeben.