Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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der  Agrarverhältnisse  der  folgenden  Periode.  Es  scheint  mir  ein  Vorzug
der  Arbeit  zu  sein,  dass  sie  das  moderne  Agrarproblem  der  Verschuldung
und  Ueberschuldung  einerseits  und  der  Kreditnot  andererseits  durch  die
Aufdeckung  seiner  Anfänge  in  einem  weiteren,  geschichtlichen  Zusammenhange
  erkennen  lässt.

Der  Rechtshistoriker  wird  aus  dem  Werke,  das  sich  auf  die  agrarischen
Verhältnisse  des  alten  Herzogtums  Baiern  beschränkt,  diese  aber  wohl
erschöpfend  behandelt,  manche  wertvolle  Angaben  über  die  Stellung  der
Staatsgewalt  zu  den  wirtschaftlichen  Notständen  des  Landes  entnehmen.
So  über  die  staatliche  Aktion,  die  unabhängig  von  der  teilweisen  Seisachtheia
  des  Reichsschlusses  von  1654  den  infolge  der  allgemeinen  Zerrüttung
der  Finanzverhältnisse  allzu  zahlreich  werdenden  Exekutionen  zu  steuern
suchte.  Man  griff  zu  dem  Mittel  der  Zwangsstundungen,  die  nicht  wie
nach  dem  Reichsschluss  generell  eintraten,  sondern  jeweils  durch  die  Gerichte
  zur  Vermeidung  von  Zwangsvollstreckungen  anzuordnen  waren.

Um  die  Getreidepreise  nicht  über  eine  bestimmte  Höhe  steigen  zu
lassen,  —  man  hielt  mässige  Getreidepreise  für  das  Aufleben  und  Blühen
der  Gewerbe  für  erforderlich  —,  sowie  in  Zeiten  der  Missernte  verfügte  die
Regierung  die  Getreidesperre,  um  die  Ausfuhr  des  Getreides  zu  verhindern,
Baiern  führte  damals  mehr  Getreide  aus,  wie  ein!  Der  Staat  ging  aber
weiter:  Fehlte  es  infolge  von  Missernten  an  Saatgut,  so  schritt  er  zum
Getreideeinkauf  im  Ausland  und  setzte  das  Getreide  im  Inland  ab.  Hiebei
tritt  auch  das  allgemein  staatswirtschaftliche  Interesse  gegenüber  dem
privatwirtschaftlichen  des  landesherrlichen  Fiskus  mehr  in  den  Vordergrund.
Man  verkaufte  das  Getreide  nicht  nur  an  die  Urbarsleute  der  Landesherren,
sondern  auch  an  die  der  Grund-  und  Hofmarksherren,  wie  man  überhaupt
im  staatlichen  Interesse  auch  diese  zu  derartigen  Notstandsaktionen  zu  bewegen
  suchte.

Einen  interessanten  Einblick  in  die  Fähigkeit  und  Tätigkeit  des  bairischen
  Beamtenorganismus  des  17.  Jahrhunderts  gewähren  die  Angaben
über  die  Vorschläge,  die  zur  Beseitigung  der  agrarischen  Schuld-  und
Kreditnot  von  den  verschiedenen  Behörden  gemacht  wurden.  Man  verfolgt,
wie  sich  der  Gedanke  der  öffentlichen  Hypothekenbücher,  sowie  der  Feststellung
  einer  Verschuldungsgrenze  in  dieser  Zeit  bereits  herausbildet,  wie
er  aber  nicht  verwirklicht  wird,  wohl  hauptsächlich  deswegen,  weil  in  dieser
  unruhigen  Zeit  die  Gesetzgebung  sich  der  Durchführung  einer  solchen
Aufgabe,  der  Organisierung  einer  solchen  Institution  durch  das  ganze  Land
noch  nicht  gewachsen  zeigt.

Bemerkenswert  ist  auch,  wie  in  dieser  Uebergangszeit  die  mittelalterlichen
  ständisch-transzendentalen  Motive  mit  den  modernen  staatswirtschaftlich-merkantilistischen
  sich  mischen.  Wenn  auch  der  treibende  Beweggrund
  für  die  staatlichen  Aktionen  das  Interesse  der  Finanzverwaltung
ist,  ohne  die  die  intensive  auswärtige  Politik  des  Fürsten  nicht  getrieben