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der Agrarverhältnisse der folgenden Periode. Es scheint mir ein Vorzug
der Arbeit zu sein, dass sie das moderne Agrarproblem der Verschuldung
und Ueberschuldung einerseits und der Kreditnot andererseits durch die
Aufdeckung seiner Anfänge in einem weiteren, geschichtlichen Zusammenhange
erkennen lässt.
Der Rechtshistoriker wird aus dem Werke, das sich auf die agrarischen
Verhältnisse des alten Herzogtums Baiern beschränkt, diese aber wohl
erschöpfend behandelt, manche wertvolle Angaben über die Stellung der
Staatsgewalt zu den wirtschaftlichen Notständen des Landes entnehmen.
So über die staatliche Aktion, die unabhängig von der teilweisen Seisachtheia
des Reichsschlusses von 1654 den infolge der allgemeinen Zerrüttung
der Finanzverhältnisse allzu zahlreich werdenden Exekutionen zu steuern
suchte. Man griff zu dem Mittel der Zwangsstundungen, die nicht wie
nach dem Reichsschluss generell eintraten, sondern jeweils durch die Gerichte
zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungen anzuordnen waren.
Um die Getreidepreise nicht über eine bestimmte Höhe steigen zu
lassen, — man hielt mässige Getreidepreise für das Aufleben und Blühen
der Gewerbe für erforderlich —, sowie in Zeiten der Missernte verfügte die
Regierung die Getreidesperre, um die Ausfuhr des Getreides zu verhindern,
Baiern führte damals mehr Getreide aus, wie ein! Der Staat ging aber
weiter: Fehlte es infolge von Missernten an Saatgut, so schritt er zum
Getreideeinkauf im Ausland und setzte das Getreide im Inland ab. Hiebei
tritt auch das allgemein staatswirtschaftliche Interesse gegenüber dem
privatwirtschaftlichen des landesherrlichen Fiskus mehr in den Vordergrund.
Man verkaufte das Getreide nicht nur an die Urbarsleute der Landesherren,
sondern auch an die der Grund- und Hofmarksherren, wie man überhaupt
im staatlichen Interesse auch diese zu derartigen Notstandsaktionen zu bewegen
suchte.
Einen interessanten Einblick in die Fähigkeit und Tätigkeit des bairischen
Beamtenorganismus des 17. Jahrhunderts gewähren die Angaben
über die Vorschläge, die zur Beseitigung der agrarischen Schuld- und
Kreditnot von den verschiedenen Behörden gemacht wurden. Man verfolgt,
wie sich der Gedanke der öffentlichen Hypothekenbücher, sowie der Feststellung
einer Verschuldungsgrenze in dieser Zeit bereits herausbildet, wie
er aber nicht verwirklicht wird, wohl hauptsächlich deswegen, weil in dieser
unruhigen Zeit die Gesetzgebung sich der Durchführung einer solchen
Aufgabe, der Organisierung einer solchen Institution durch das ganze Land
noch nicht gewachsen zeigt.
Bemerkenswert ist auch, wie in dieser Uebergangszeit die mittelalterlichen
ständisch-transzendentalen Motive mit den modernen staatswirtschaftlich-merkantilistischen
sich mischen. Wenn auch der treibende Beweggrund
für die staatlichen Aktionen das Interesse der Finanzverwaltung
ist, ohne die die intensive auswärtige Politik des Fürsten nicht getrieben