Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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zahlreichen  Familien  durch  Unterstuͤzung  zu  mildern;  so  glauben  Wir  auch  in  diejenige  Unserer
Kön.  Unterthanen,  welche  zu  dem  Brandschaden  an  Gebäuden  nichts  beizutrager  haben,  das
Vertrauen  sezen  zu  dürfen,  daß  sie  den  verunglübten  Bewohnern  des  Orts  Winzlen  einen
Beitrag  zu  dem  erlittenen  Schaden  nicht  versagen  werden.

*Wir  wollen  daher  zum  Besten  der  durch  diesen  Brand  in  Unglük  gerathenen  Einwehner
Winzlens,  um  ihnen  zu  Wiederanschaffung  der  nöthigen  Mobilien  einige  AUnterstüzung  zu  werschaffen,
  verordnet  haben,  daß  nach  den  bisherigen  Vorgängen  bei  dergleichen  beträchtlichen
Brandschäden,  eine  Kollekte  jedoch  in  der  Maase  veranstaltet  werde,  daß  dieselbe  nur  bei  denjenigen
  Unserer  Kön.  Unterthanen,  welche  zu  dem  Brandschaden  an  Gebäuden  nichts  beizutragen
  haben,  eingesammelt  werde.

In  dieser  Hinsicht  geben  Wir  daher  euch,  Unsern  sämtlichen  Kön.  Ober-Stabs=  und  Patrimonial-Beamten
  hiemit  allergnädigst  auf,  die  Einleitung  ungesäumt  zu  treffen,  daß  in  den
euch  anvertrauten  Städten  und  Aemtern  die  Gemeinde  eines  jeden  Ortes  von  den  Kanzeln  zu
milden  freiwilligen  Beiträgen  für  die  bedaurungswürdigen  Einwohner  von  Winzlen  aufgefordert
  und  in  jedem  Ort  eine  Magistratsperson  ausgewählt  werde,  welche  diese  Beiträge  bei  den-.jenigen,

  die  zu  dem  Brandschaden  an  Gebäuden  nichts  beizutragen  haben,  einsammeln,  die

Contribuenten  ihre  Beiträge  in  ein  besonders  eingebundenes  Register,  welches  dem  beauftragten
  Magistratsgliede  zu  dem  Ende  zu  Handen  zu  stellen  ist,  mit  Beifünung  ihrer  Namen,
Lalen  einscheeiben  lasse,  und  sodann  dieses  Register  nebst  den  gefallenen  Kollekten=  Geldern  an
-uch  übergebe.  .

Dicggesammelten  Geldbeitraͤge  habt  ihr  hierauf  an  den  Amtspfleger  Spreng  in  Rottweil,
  welcher  von  Uns  zum  Cassier  aufgestellt  worden  ist,  urkundlich  einzusenden,  welcher
Uns  stiner  Zeit  den  Betrag  des  Eingegangenen  anzuzeigen  hat.  Hieran  geschiehet  Unser
Kön.  Wille,  und  Wir  verbleiben  euch  in  Gnaden  gewogen.  Stuttgart  in  Kön.  Oberlandes-Regierung,
  den  20.  Apr.  1807.  44  Mand.  8.  Reg.  Maj.

K#.  Gen.  Rescript  an  die  Ober=  und  Stabs-Aemter  Ellwangen,  Röthlen,  Närdlingen,  Aalen,
Gmuͤnd,  Giengen,  Hall,  Rosengarten,  Komburg,  Vellberg,  Adelmannsfelden,  Heilbronn,
Schönthal,  Eglingen,  Reuttlingen,  Weil,  Rottweil  Stadt,  Rotweil  Land,  Rottenmönster
und  Zwiefaltens  die  Beiträge  zu  den  Kösten  der  Schutt-Abräumung  von  Brandstärte
des  Ortes  Winzlen  betr.  vom  a0.  Apr.  1807.

Erlderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg  rc.  rc.
Unsern  Gruß  zuvor,  Liebe  Getreue!  Z„

Es  ist  euch  bereits  bekannt  gemacht  worden,  welches  traurige  Schiksal  dem  zum  Land-Oberamt
  Rottweil  gehörigen  Ort  Winzlen  am  23.  vor.  Monats  durch  betroffenes  Brandunglük
  zugegangen  ist.  #

Den  hierdurch  verursachten  beträchtlichen  Schaden  vergrößern  auch  die  zur  Abräumung
des  Schutts  von  der  Brandstätte  erforderlichen  Kosten,  welche  die  Commun  selbst  aufzubringen
  um  so  weniger  im  Stande  ist,  als  auch  das  Schulgebäude  in  dem  Brand  zu  Grunde
gieng,  und  der  Gemeinde  sonst  noch  weiterer  beträchtlicher  Aufwand  zugeht.

Da  unter  diesen  Umständen  eine  Beihülfe  hiezu  alle  Rüksicht  verdient,  und  Wir  dabei
in  sämtliche  euch  zugeordnete  Städte  und  Aemter  das  gnädigste  Vertrauen  sezen,  daß  sie  sich
von  selbsten  werden  bereitwillig  finden  lassen,  die  unglükliche  Einwohnerschaft  zu  Winzlen  in