Gegenstand.
* Uebertrag ....
5) von den durch das Gesetz vom 1. April 1887 (Gesetz-Samml.
S. 97) bewilligten Krediten, und zwar:
a) von 1 100 000 Mark zum Bau der Bahn von Dillenburg
nach Straßebersbah ... 52 846¾ Mark)
b) von 850 000 Mark zum Bau der Bahn ,
von Lindern nach Heinsberg 37908,/„
ch von 6 600 000 Mark zur Errichtung
von Dienstwohngebäuden für das Bahn-
bewachungspersoneel 185%„:
6) von den durch das Gesetz vom 11. Mai 1888 (Gesetz-Samml.
S. 80) bewilligten Krediten, und zwar: .
a) von 1144 000 Mark zum Bau der Bahn von Mogilno
nach Strellvooo .... 30 156/2 Mark,
b) von 1043 000 Mark zum Bau der
Bahn von Lublinitz nach Herbb 90 359 „„
c) von 9 146 000 Mark zur Beschaffung von
Betriebsmitteln in Folge des Baucs der
durch dieses Gesetz genehmigten Eisen-
bahneeen .. . . .. 8358,03
dh von 740 000 Mark zur Anlage des
weiten Gleises und zu den dadurch be-
ingten Ergänzungen und Gleisverände-
rungen * den Bahnhöfen der Strecke
Stargard i. P.-Ruhno 5„TE
e) von 520 000 Mark zur Anlage des
zweiten Gleises und zu den dadurch be-
dingten Ergänzungen und Gleisverände-
rungen auf den Bahnhäöfen der Strecke
Laskowit-Jablonovor 128316004
1) von 1 300 000 Mark 8 Umgestaltung
und Erweiterung der Bahnhofsanlagen
bei Spandau. . . ... 8509
zu übertragen . 271 203/78 Mark,
E#
O02
r. 9815.)
Betrag
für
1. April
1896%7
rW"3
3836235/#
92614
3928849/ %r