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(Nr. 9837.) Verfügung bes Justizministers, betreffend dle Anlegung bes Grunbbuchs für
einen Theil der Bezirke der Amtsgrrichte Heinsberg, Malmedy, Sankt Vith,
Bonn, Euskirchen, Rheinbach, Gelbern, Adenau, Ahrweiler, Castellaun,
Simmern, Sinzig, Bergheim, Lindlar, Opladen, Langenberg, Velbert, Neun-
kirchen, Völklingen, Baumholder, Lebach, Ottweller, Rhaunen, Neumagen,
Saarburg, Wittlich und Hermeskeil. Vom 30. Junl 1896.
A## Grund des §&. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen
Rechts vom 12. April 1888 (Geset Samml. S. 52) besimmt der Justizminister,
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch
im . 48 jenes Gesetzes vorgeschrichene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Heinsberg gehörigen Gemeinden
Orsbeck und Randerath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Malmedy gehörigen Gemeinden
Weismes und Pont,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Vith gehörige Gemeinde
Lommersweiler,
für das im Bezirk des Amtsgerichts Bonn belegene Bergwerk Theresia,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige Gemeinde
Lessenich-Rißdorf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinbach gehörigen Gemeinden
Niederdrees und Heimerzheim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Geldern gehörige Gemeinde Aldekerk,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörigen Gemeinden Pomster
und Gunderath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler gehörige Gemeinde Altenahr,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Castellaun gehörige Gemeinde Michelbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Simmern gehörige Stadtgemeinde
Simmern,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sinzig gehörige Gemeinde Niederzissen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bergheim gehörige Gemeinde Aparte Höfe,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Lindlar gehörige Katastergemeinde
Vellingen, welche mit der Katastergemeinde Tüschen die politische Ge-
meinde Hohkeppel bildet,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Opladen gehörige, einen Theil der
politischen Gemeinde Richrath bildende Katastergemeinde Richrath, sowie
für die zu demselben Amtögerichtsbezick gehörige Katastergemeinde
Rheindorf, welche mit der Katastergemeinde Monheim die politische
Gemeinde Monheim bildet,
(Nr. 9837.)