Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

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(Nr.  9839.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundönchs  für
einen  Thell  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Aldenhoren,  Blankenheim,  Düren,
Hennef,  Siegburg,  Adenau,  Ahrweiler,  Coblenz,  Kirchberg,  Grrvenbroich,
Neuß,  Saarlonis,  Hillesheim,  Neuerburg,  Prüm,  Saarburg,  Trier  und
Waxweiler.  Vom  9.  Juli  1896.  «

Auf  Grunddes§.49besGesctzesüberdasGrundbuchwesenunbdieswangsi
vollstreckung  in  das  unbewegliche  Vermögen  im  Geltungsbereiche  des  Rheinischen
Rechts  vom  12.  April  1888  (Gesetz  Samml.  S.  52)  bestimmt  der  Justizminister,
daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch
im  K.  48  jenes  Gesetzes  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Aldenhoven  gehsrigen  Gemeinden
Bourheim  und  Dürwiß,
für  dee  Bezirk  des  Amtsgerichts  Blankenheim  gehörige  Gemeinde
ondorf,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Düren  gehörigen  Gemeinden  Niederzier
  und  Froitzheim,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Hennef  gehörige,  einen  Theil  der
politischen  Gemeinde  Oberpleis  bildende  Katastergemeinde  Berghausen,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Siegburg  gehörige  Gemeinde  Niederpleis,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Adenau  gehörige  Gemeinde  Niederbaar,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Ahrweiler  gehörige  Gemeinde  Neuenahr,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Coblen  gehörige  Gemeinde  Cobern,
für  bee  um  Bezirk  des  Amtsgerichts  Kirchberg  gehörige  Stadtgemeinde
Kirchberg,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Grevenbroich  gehörige  Gemeinde  Elfgen,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Reuß  gehörige  Gemeinde  Gohr,
für  die  zum  Bezirk  des  Amrsgerichts  Saarlouis  gehörige  Gemeinde  Itteredorf,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Hillesheim  gehörigen  Gemeinden
Oberbettingen  und  Niederbettingen,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Neuerburg  gehörige  Gemeinde  Baustert,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Prüm  gehörige  Gemeinde  Gondelsheim,
für  che  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Saarburg  gehörige  Gemeinde
reimerath,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Trier  gehörige  Gemeinde  Butzweiler,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Waxweiler  gehörigen  Gemeinden
Waxweiler  und  Greimelscheid
am  15.  August  1896  beginnen  soll.
Berlin,  den  9.  Juli  1896.

Der  Justizminister.
In  dessen  Vertretung:
Nebe.  Pflugstaedt.