Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

(Nr. 9869.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für 
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Aldenhoven, Blankenheim, Düren, 
Heinsberg, Malmedy, Hennef, Adenau, Ahrweiler, Andernach, Boppard, 
Castellaun, Cochem, Bergheim, Cindlar, Grevenbroich, Lebach, Neunkirchen, 
Hillesheim, Hermeskeil, Rhaunen, Wadern, Prüm, Berncastel, Waxweiler, 
Trier, Neumagen und Daun. Vom 22. Dezember 1896. 
A# Grund des §. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs- 
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen 
Rechts vom 12. April 1888 (Geset= Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister, 
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch 
im §. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Aldenhoven gehörige Gemeinde Coslar, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Blankenheim gehörige Gemeinde 
Cronenburg, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Düren gehörigen Gemeinden Siever- 
nich, Pissenheim und Boich-Leversbach, 
für die um Bezirk des Amtsgerichts Heinsberg gehörige Gemeinde Wassenberg, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Malmedy gehörige Gemeinde Bellevaur, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hennef gehörige, einen Theil der 
politischen Gemeinde Uckerath bildende Katastergemeinde Adscheid, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörigen Gemeinden Hanne- 
bach) Retterath und Spessart sowie für die zu demselben Amtsgerichts- 
bezirk gehörige Katastergemeinde Oberbaar, welche mit der Kataster- 
gemeinde Niederbaar die politische Gemeinde Baar bildet, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler gehörige Gemeinde 
Kirchsahr, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Andernach gehörige Gemeinde Wehr, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Boppard gehörige Gemeinde Macken, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Castellaun gehörigen Gemeinden 
Hasselbach und Spesenroth, 
für die ium Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörigen Gemeinden Filz, 
Landkern und Treis, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bergheim gehörige Gemeinde Pütz, 
für die zum Bezirk des Amtögerichts Lindlar gehörige, einen Theil der 
Bürrgermeistre Engelskirchen bildende Katastergemeinde Unter-Engels- 
irchen, 
für zud m Bezirk des Amtsgerichts Grevenbroich gehörige Gemeinde 
ustorf,
	        
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