A. Sicherheitspolizei. 8 10. 27
sationsgesuchen von Tschechen und anderen Slaven wird in
jedem Einzelfalle festzustellen sein, ob der Antragsteller und
seine Angehörigen der deutschen Sprache mächtig sind, da
andernfalls im Laufe der Zeit Schwierigkeiten z. B. auf dem
Gebiete der Schulverwaltung entstehen können. Ein Aufenthalt
zum Zwecke der Erziehung und des Schulbesuchs kann als
Niederlassung im Sinne des 8 8 zu 3 des Ges. vom 1. Juni
1870 nicht betrachtet und demnach diese für die Naturalisation
unerläßliche Bedingung bei Gymnasiasten als erfüllt nicht angenommen
werden.1) Den Naturalisationsgesuchen der in den
Preußischen Provinzen wohnhaften Russischen Staatsangehörigen,
welche irrtümlich als Preußen angesehen und
mfolgedessen in die Armee eingestellt worden sind, soll, sofern
sie sich tadellos geführt haben, und im übrigen die Voraus-ü
setzungen des § 8 des Ges. vom 1. Juni 1870 zu erfüllen vermögen,
auch ohne die vorherige Entlassung der Betreffenden
aus der Russischen Staatsangehörigkeit Berücksichtigung zu Teil
werden.?) Die ohne vorherige Entlassung aus dem Russischen
Untertanenverbande naturalisierten Russischen Staatsangehörigen
sind vor Aushändigung der Naturalisationsurkunde noch ausdrücklich
mit denjenigen Vorschriften des Russischen Strafgesetzbuchs
bekannt zu machen, welche sich auf den unerlaubten
Eintritt in einen fremden Staatenverband beziehen. Es ist
darüber, daß dies geschehen, eine entsprechende Verhandlung
zu den Akten zu bringen.s) Der bevorstehende Eintritt
der Söhne in das militärische Alter kann einen Grund zur
Naturalisation der Eltern nicht abgeben, da die Behörden die
Möglichkeit haben, die Söhne nach erreichter Großjährigkeit zur
Stellung eines selbständigen Naturalisationsantrages aufzusordern
und sie, wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommen,
aus dem Preußischen Staatsgebiete auszuweisen bezw. durch
Geldstrafen zum Verlassen der Monarchie anzuhalten.4) Jeder
Naturalisation soll eine protokollarische Vernehmung des
Antragstellers vorangehen, welche auf die persönlichen Berhält-1)
SpezErl. des M. d. J. vom 3) Erl. des M. d. J. vom 16. Juli
19. März 1892, I B 1843. 1890, II B 5637, Mslt Bl. S. 200.
2) Erl. des M. d. J. vom 14. Juni 4) SpezBesch. des M. d. J. vom
Iess, I B 4456. 24. März 1895, I B 2778.