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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sobernheim gehörige Stadtgemeinde
Sobernheim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Tholey gehörige Gemeinde Thalexweiler,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarlouis gehörige Gemeinde Frau-
lautern,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bitburg gehörige Gemeinde Stockem,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörigen Gemeinden Schladt,
Minderlittgen, Steinborn und Erlenbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörige Gemeinde Giesdorf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxpweiler gehörige Gemeinde Merlscheid,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Berncastel gehörige Gemeinde Wolf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörigen Gemeinden
Lahr, Brimingen, Halsdorf) Hisel und Niebl,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hillesheim gehörigen Gemeinden Auel,
Scheuern und Basberg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörigen Gemeinden Vergen
und Scheiden,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörige Gemeinde Brockscheid,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Merzig gehörigen Gemeinden Hilbringen
und Fitten,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neumagen gehörigen Gemeinden
Berglicht und Etgert
am 15. April 1896 beginnen soll.
Berlin, den 18. März 1896.
Der Justizminister.
Schönstedt.
(Ne. 9813.-9811.)