Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

— 44 — 
(Nr. 9814.) Verfügung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend anderweite Fest. 
stellung der Grenzpunkte zwischen mehreren Eisenbahn-Direktionsbezirken. 
Vom 25. März 1896. 
A# Grund des §. 1 Absatz 3 der durch Allerhöchsten Erlaß vom 15. De- 
zember 1894 genehmigten Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen (Gesetz- 
Samml. 1895 S. 11) wird hierdurch bestimmt, daß zum 1. April d. J. die 
Station Mocker aus dem Eisenbahn-Direktionsbezirk Danzig in den Eisenbahn- 
Direktionsbezirk Bromberg und die Station Glowno auß dem Eisenbahn-Direk. 
tionsbezire Bromberg in den Eisenbahn-Direktionsbezirk Mosen übergeht. Auch 
wird der Bahnkörper der bisher zum Eisenbahn-Direktionsbezirk Cöln gehörenden, 
inzwischen außer Betrieb gesetzten Strecke Elten—Landesgrenze von demselben Zeit- 
punkte ab dem Eisenbahn-Direktionsbezirk Essen a. Ruhr zugetheilt. 
Die nach dem Gesetze vom 28. Januar d. J. (Gesetz Samml. S. 25) mit 
dem 1. April d. J. in das Eigenthum des Sächsischen Staates übergehende 
Strecke Zittau—Nikrisch scheidet mit diesem Tage aus dem Eisenbahn-Direktions- 
bezirk Breslau aus. 
Berlin, den 25. März 1896. 
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 
Thielen. 
  
  
Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetes vom 10. April 1872 Gesetz--Samml. S. 857) 
sind bekannt gemacht: 
1) das am 11. März 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainage- 
genossenschaft zu Greifswald, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung 
zu Stralsund Nr. 20 S. 99, ausgegeben am 16. Mai 1895; 
2) der Allerhöchste Erlaß vom 25. März 1895, betreffend die Verleihung 
des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Keess Neisse für die iim An- 
schluß an die Chaussee von Neisse nach Altewalde neuerbaute Chaussee 
von Altewalde bis zur Einmündung in die Kreischaussee Ziegenhals—Neu- 
stadt, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Oppeln Nr. 19 S. 151, 
ausgegeben am 10. Mai 1895; 
3) der Allerhöchste Erlaß vom 8. April 1895, betreffend die Verleihung des 
Enteignungsrechts an den Kreis Bleckede zur Entziehung und zur dauernden 
Beschränkung des um Bau und Betrieb einer Kleinbahn vom Bahnhofe 
Dahlenburg der Wittenberge-Buchholzer Eisenbahn über Bleckede bis zur
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.