Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

Nachtrag 
zum 
Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1897/98. 
  
# 
Kapitel. 
Titel. 
Ausgabe. 
Gegen den Etat 
für 1. April 1897)08 
Zugang 
Mark. 
Abgang 
Mark. 
  
37a. 1. 
  
24a. 
  
Dauernde Ausgaben. 
n. 1. Dotationen. 
Nach Maßgabe des §F. 4 Absatz 3 Nr. 2 des 
Gesetzes vom 27. März 1882 (Gesetz Samml. 
S. 214), betreffend die Verwendung der 
E der Eisenbahnverwaltung 
Summe für sich. 
Einmalige und außerordentliche 
Ausgaben. 
II. Finanzministerinm. 
Zum Ankauf des zu Berlin am Zeughause 
unter 2 gelegenen Simonschen Grundstücks 
Summe II für sich. 
III. Ministerium der öffentlichen 
Arbeiten. 
Verwaltung der Eisenbahnangelegenbeiten. 
Bezirk der Eisenbahndirektion zu Cöln. 
Zur Erweiterung der Bahnhofsanlagen in 
Aachen, 1. Rate . . . . . . . . .. . .... . . ... 
Seite für sich. 
500 000 
500 000 
  
  
 
	        
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