Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinbach gehörige Gemeinde Rupperath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörige Gemeinde Dankerath, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler gehörige Stadtgemeinde 
Ahrweiler, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Castellaun gehörige Gemeinde Horn, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörige Gemeinde Bremm, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell gehörige Gemeinde Alf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Lindlar gehörige Katastergemeinde 
Ober-Engelskirchen, welche mit den Katastergemeinden Unter-Engels- 
kirchen, Tüschen und Vellingen die Bürgermeisterei Engelskirchen bildet, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts München-Gladbach gehörige, einen 
Theil der politischen Gemeinde München-Gladbach — Land — bildende 
Katastergemeide Obergeburt, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Berncastel gehörige Gemeinde Monzelfeld, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörige Gemeinde Steineberg, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Merzig gehörigen Gemeinden Wahlen 
und Oppen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörige, aus den po- 
jien Gemeinden Olsdorf und Hoorhof bestehende Katastergemeinde 
ors, 
fuͤr die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörige Gemeinde Canzem, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörigen Gemeinden Longen 
und Waldrach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxweiler gehörigen Gemeinden 
Ringhuscheid, Manderscheid, Arzfeld und Merkeshausen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörigen Gemeinden Niers- 
bach, Dorf und Hasborn, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörige Gemeinde Kerschenbach, 
flr die zum Bezirk des Amtsgerichts Rhaunen gehörige Gemeinde Allenbach, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörigen Gemeinden Büsch- 
feld= Biel und Steinberg 
am 15. Juli 1897 beginnen soll. 
Berlin, den 22. Juni 1897. 
Der Justizminister. 
Schönstedt. 
(Xr. 9917.)
	        
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