2) das Grundstück Luisenstraße Nr. 2 hierselbst sowie das der Stadt
Berlin gehörige, an dem Nordufer, der Buch-- und Triftstraße hier-
selbst belegene Grundstück anzukaufen und auf letzteres das Institut
für Infektionskrankheiten zu verlegen, «
3) für das Hygiene-Institut der Universität Berlin ein neues Gebäude zu
eerrichten, ·
4) den botanischen Garten und das botanische Museum hierselbst nach
der Domäne Dahlem zu verlegen und dort ein pharmazeutisches
Institut für die Universität Berlin zu erbauen, «-
5) für die vorbezeichneten Institute die Nebenanlagen und die innere Ein-
richtung zu beschaffen,
Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
S. 2.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zins-
fuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuld-
verschreibungen veräußert werden sollen (§. 1), bestimmt der Finanzminister.
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung der Anleihe und wegen Ver-
jährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz-
Samml. S. 1197) zur Anwendung.
Der Erlös aus dem Verkaufe des jetzt für den botanischen Garten in
Berlin benutzten Grundstücks ist mittelst Anrechnung auf die der Staatsregierung
bewilligten offen stehenden Kredite zur Tilgung von Staatsschulden über das
anderweit planmäßig oder durch bestehende Gesetze bestimmte Maß hinaus zu
verwenden und ist dem Landtage darüber Bericht zu erstatten.
K. 3.
Die Staatsregierung wird ermächtigt:
1) für den Ankauf der in dem F. 1 zu 2 bezeichneten Grundstücke
315 000 Mark und 245 000 Mark,
2) zum Neubau des Hauptgebäudes des Instituts für Infektionskrankheiten
475 000 Mark, «
3) zum Neubau eines Kochküchengebäudes sowie eines Maschinen= und
und Werkstättengebäudes der Charité einschließlich der Einrichtung mit
Kesseln und Maschinen 659 000 Mark,
4) für die Herstellung eines Sammlungsgebäudes des pathologischen In-
stituts den Restbetrag von 292 000 Mark,
5) für den Neubau nachbenannter Gebäude der Charité, und zwar:
einer Kapelle 68 000 Mark,
eines Pförtner- und Stallgebäudes 14 500 Mark,
einer Baracke der Augenklinik 70 000 Mark und
einer Baracke der geburtshülflich-gynäkologischen Klinik 69 700 Mark,
(r. 9922)