Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

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6) zur Regulirung des Terrains und Herstellung der gärtnerischen Anlagen 
für den auf der Domäne Dahlem anzulegenden botanischen Garten 
915 800 Mark, 
7) zur Errichtung eines Wirthschaftsgebäudes für den botanischen Garten 
(Nr. 6) 54 000 Mark, 
8) zur Herstellung von Ersatzbauten, welche die Domäne Dahlem durch 
die dortige Einrichtung eines botanischen Gartens erforderlich werden, 
31 996 Mark 
zu verwenden. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben an Bord M. BY. „Hohenzollern“ Kaiser Wilhelm-Kanal, den 
26. Juni 1897. 
G. S) Wilhelm. 
Fürst zu Hohenlohe. v. Boetticher. v. Miquel. Thielen. Bosse. 
Frhr. v. Hammerstein. Flhr. v. d. Recke. Brefeld. v. Goßler. 
  
  
  
Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Samml. S. 357) 
sind bekannt gemacht: 
1) der Allerhöchste Erlaß vom 13. Januar 1897, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts an die Firma Farbenfabriken vorm. Friedrich 
Bayer & Comp. zu Elberfeld zur Entziehung und zur dauernden Beschrän- 
kung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Mülheim am Rhein 
nach Leverkusen in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das 
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Düsseldorf Nr. 24 S. 217, aus- 
gegeben am 19. Juni 1897; 
der Allerhöchste Erlaß vom 14. April 1897, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts an den Rittergutsbesitzer Freise zu Magdeburg 
zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zur Verlängerung 
seiner Kleinbahn vom Bahnhofe Goldbeck der Eisenbahn Stendal— 
Wittenberge nach Giesenslage bis zur Elbe bei Werben in Anspruch zu. 
nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung 
zu Magdeburg Nr. 22 S. 195, ausgegeben am 29. Mai 1897. 
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Redigirt im Bureau des Staatsministeriums. 
Balin, gedruckt in der Reichsdruckerii.
	        
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