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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Inhalt: Ur lunde, betreffend die Stistung ker Nobsen Krrug- Metille, S. 331. — Verfägung 2###4
Juptip#tnistr##, betmasend die Anichnag der Grundtuchs für einen iell der Beziele der Amts-
gerichte Sankt Büh, Abmau, Buburg, Daun, GSl###be, W##eller und Wütllich, S. z23.
(Nr. 100 35.) Urkunde, betrrffend die Stiftung der Rothen Krruz-Medaille. Vom I. Oktober
I8898.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen uP
haben auf den Antrag der Allerhöchsten Protektorin der Vereine vom Nothen
Kreuze, Ihrer Majestät der Känigin, beschlossen, in Anerkennung der hohen
Bedeutung dieser Vereine und der großen Verdienste, welche sie sich inr Interesse
der leidenden Menschheit im Kriege, wie im Frieden erworben haben, für
besondere Leistungen im Dienste des Rothen Kreuzes und der ihm verwandten
Aufgaben ein neues Ehrenzeichen zu stiften. ,
8. 1.
Dieses Ehrenzeichen soll den Namen „Rothe Kreuz-Medaille“ führen und
nach Maßgabe der von Uns genehmigten Muster aus drei Klassen — in Bronze,
Silber und Gold — bestehen.
Die kreisrunden, in Bronze beziehungsweise in Silber gehaltenen Medaillen
dritter und zweiter Klasse zeigen auf der Vorderseite eine Abbildung des „Nothen
Kreuzes“, dessen Balken au ihren vier Enden mit Kronru besetzt sind, wähmnd
das Kreuz selbst oben von den Buchstaben W und R (Wilholm Rex), unten von
den Buchstaben A und V (Auguste Victoria) bewinkelt wird. Die Rückseite, halb
von einem Eichenzweig umgeben, zeigt die Inschrift: „Für Verdienste um das
Rothe Kreuz““. Auf der Medaille zweiter Klasse ist das Kreuz in rother Emaille
ausgeführt. Das Zeichen erster Klasse besteht in einem in rother Emaille mit
schmaler Silbereinfassimg ausgeführten „Rothen Kreuze“, dessen Balken mit
goldenen Kronen besetzt sind. Die Medaillen der beiden unteren Klassen werden
an einem rothen, schwarz und weiß geränderten Bonde, die erste Klasse in der
Art eines Ordenssterns auf der linken Brust getragen.
esch Samml. 1898. (Ne. 100.33) 60
Ausgegeben zu Verlin den 22. Oktober 1898.