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1873 Anlage C unter II Absatz 3 und 4 und unter III Absatz 2 enthaltenen
Beschreibung der Preußischen Königskrone die nachfolgende tritt:
„„Sie besteht aus einem goldenen mit dreizehn Diamanten geschmückten
Stirnreifen. Dieser ist mit fünf, aus je drei größeren und einem
kleineren Diamanten gebildeten Blättern und zwischen ihnen mit vier
Zinken besetzt, von denen jeder einen Diamanten und darüber eine
roße Perle trägt. Aus den fünf Blättern geht eine gleiche Anzahl
Kabbressförmige-, nach dem Scheitelpunkt zu sich verjüngender und
dort vereinigender, mit je zehn Diamanten von abfallender Größe
besetzter goldener Bügel hervor. Auf dem Scheitelpunkt ruht ein Reichs-
apfel. - besteht aus einem großen Saphir, über dem sich ein mit
Diamanten geschmücktes Kreuz erhebt. Die Krone ist mit einer bis
an die Bügel reichenden Füllung von Purpursammet gefüttert.“
Im Uebrigen verbleibt es, insbesondere was die Dienstsiegel der Behörden
anbetrifft, bei den Bestimmungen der Erlasse vom 11. Januar 1864 und
16. August 1873.
Ich beauftrage das Staatsministerium, diesen Erlaß zur Nachachtung für
sämmtliche Behörden durch die Gesetz= Sammlung bekannt machen zu lassen.
Neues Palais, den 8. Dezember 1897.
Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. v. Miquel. Thielen. Bosse. Frhr. v. Hammerstein.
Schönstedt. Frhr. v. d. Recke. Brefeld. v. Goßler. Gr. v. Posadowsky.
v. Bülow. —
An das Staatsministerium.
(Nr. 9068.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Lauenburg an der Elbe, Ratzeburg,
Schwarzenbek und Mölln. Vom 31. Dezember 1897.
A# Grund des F. 30 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Kreise Herzogthum Lauenburg
vom 8. Juni 1896 (Gesetz Samml. S. 109) bestimmt der Justizminister, daß
die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch im
8. 29 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Lauenburg an der Elbe gehörigen
Gemeinden Bartelsdorf, Buchhorst, Franzhagen, Basedew, Büchen,
Bröthen, Fitzen, Juliusburg, Hamwarde und Worth,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ratzeburg gehörigen Gemeinden
Hakendorf, Techin, Lassahn, Dargow, Kittlitz, Dechow, Klein Thurow,
Salem, Mustin, Seedorf, Groß Disnack, Klein Disnack, Sankt
Cc. 9067— wes)