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(Nr. 9973.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Aldenhoven, Lechenich, Rbeinbach,
Adenau, Andernach, Boppard, Cochem, Sankt Goar, Zell, Bernrastel,
Daun, Merzig, Neumagen, Perl, Warweiler, Wittlich und Wadern. Vom
A 20. Januar 1898.
uf Grund des §. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen
Rechts vom 12. Aprik 1888 (Gese-Samml. S. 52) bestimmt der Justigminister,
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch
im §. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Aldenhoven gehörige Gemeinde Frei-
aldenhoven,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Lechenich gehörige, die politischen
Gemeinden Lechenich, Conradsheim, Blessem, Ahrem und Herrig um-
fassende Katastergemeinde Lechenich,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinbach gehörige Gemeinde Hilberath,
für die zum Bezirk des Amtegerichts Adenau gehörige Gemeinde Herschbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Andernach gehörige Gemeinde
Ochtendn,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Boppard gehörigen Gemeinden Alken
und Nörtershaufen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörigen Gemeinden Eulgem
und Kaifenheim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Goar gehörigen Gemeinden
Niederheimbach und Oberheimbach,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell gehörigen Gemeinden Beilstein,
Briedern, Mesenich und Nerft
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Berncastel gehörige Stadtgemeinde
Berncastel und Gemeinde Cues,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörigen Gemeinden Neun-
kirchen und Winkel,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Merzig gehörige Gemeinde Erbringen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Reumagen gehörige Gemeinde Weiperatb,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Perl gehörige Gemeinde Borg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxweiler gehörige Gemeinde Eschfeld,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörige Gemeinde Neuerbing,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Wedern
am 15. Februar 1898 beginnen soll.
Berlin, den 20. Januar 1898.
Der Justizminister.
Schönstedt.