402 Schweil, (November Anf.—9. bzw. 12.)
der Bundesversammlung, für jede einzelne Linie zu geschehen habe. Diesen
Bestimmungen gemäß wird der Bundesrat seine Vorschläge, zunächst für die
rechtsuferige Zürichseebahn, den beiden Räten unterbreiten und den Finanzausweis
zu prüfen in der Lage sein, wenn diese Behörde ihren Beschluß über
die Fristerstreckung gefaßt haben wird.“
Anf. November. Der Papst ernennt den Nuntius in Brüssel
Msagr. Ferrata zum Vertreter des hl. Stuhles bei den Unterhandlungen
mit dem Bundesrat über die Tessiner Bistumsfrage. Der
Beginn derselben wird aber bald darauf wieder auf unbestimmte
Zeit verschoben.
Anf. November. In Zürich wird der dort seit 5 Jahren
ansässige ehemals badische Hauptmann v. Ehrenberg auf Weisung
des Bundesrats verhaftet.
Derselbe ist Teilnehmer an sozialistisch-anarchistischen und landesverräterischen
Umtrieben mit den französischen Militärbehörden gegen Deutschland.
Er war Mitglied des Züricher Sozialistenvereins, aber von diesem
ausgeschlossen hatte er sich den Anarchisten zugewandt und Agitationen in
Deutschland betrieben. Die militärischen Kreise der Stadt ziehen sich von
ihm zurück, als bekannt wird, daß er den Plan der Festung Wesel an Frankreich
verkauft hat mit einer von ihm ausgearbeiteten Anleitung zum Ueberfalle
derselben. Beide Stücke und noch andre werden aber noch bei ihm oder
im Besitze von Bekannten vorgefunden. v. Ehrenberg entflieht im Dezember
unter Bruch des Ehrenworts, auf welches hin man ihm erlaubt hatte, einen
Besuch bei seiner Frau zu machen, aus Zürich und wird nicht wieder ergriffen.
3. November. (Anarchistenattentat.) Der stellvertretende
Vorsitzende des sozialdemokratischen Grütli-Vereins Saluz f an Stichwunden,
welche ihm in St. Gallen von anarchistischer Seite beigebracht
wurden, weil ihm die Hauptschuld zu der schroffen Ablehnung
anarchischer Bestrebungen durch die Schweizer Sozialisten zugeschrieben
wird.
7. bzw. Mitte November. (Rentenkonversionen.) Der
große Rat von Bern genehmigt einstimmig die Umwandlung der
4% igen Kantonsanleihe von 51 Millionen in eine 3½ % ige. Ebenso
werden die Staatsanleihen von Waadt und Freiburg in 3 e
umgewandelt.
9. bzw. 12. November. (Österreichischer Handelsvertrag.)
Der Bundesrat zeigt der österreichisch-ungarischen Regierung
die Kündigung des bestehenden Handelsvertrages vom 14. Juli 1888
ab an unter Erklärung seiner Bereitwilligkeit zur Eröffnung von
Verhandlungen betreffs Abschlusses eines neuen Vertrages. OÖsterreich-Ungarn
erwidert am 12. unter ähnlichen Erklärungen mit dem
Wunsche, daß es gelingen möge, gerechte Bedingungen für den beiderseitigen
Handel zu schaffen.