Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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sich  der  Hoffnung  uͤberlassen  zu  duͤrfen,  daß  die  Ordnung  des  Festes  nicht  durch  unbescheidene
  Zudringlichkeit  gestoͤrt,  vielmehr  den  Anweisungen  und  Warnungen  der
aufgestellten  Sicherheitswachen  von  Jedermann,  ohne  Unterschied  des  Standes,  die
gebuͤhrende  Folge  geleistet  werde.
Stuttgart  den  17.  August  1842.  Schlaper.
Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Nellingen,  Dekanats  Blaubeuren,
haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschristmäßig
zu  melden.  Dieselbe  zählt  1155  Kirchengenossen,  wovon  gegen  200  in  dem  2  Stunde
entfernten  Filial  Oppingen  wohnen,  in  welchem  der  Geistliche,  mit  Ausnahme  der
Fest=  und  Communiontage,  gleichfalls  an  jedem  Sonn=  und  Feiertage  zu  predigen
und  je  am  dritten  Sonntage  zu  katechistren,  gleichwie  die  Schule  zu  beaufsichtigen
bat.  Das  unverwandelte  Einkommen  der  Stelle  berechnet  sich  zu  1180  fl.

2)  Die  wieder  zu  besehende  Kaplanei  in  Gattnau,  Oberamts  und  Dekanats
Tettnang,  gewährt  an  Gartenertrag,  Grundgefällen,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und
gestifteten  Gebühren  ein  firirtes  Einkommen  von  547  fl.  Der  Kaplan  hat  neben  der
allgemeinen  Verpflichtung  noch  die  besondere  Obliegenheit,  in  dem  Fillal  Hennighofen
die  gestifteten  Messen  zu  lesen,  daselbst,  sowie  in  einem  andern  nahen  Filial  den  vorschriftmäßigen
  Religionsunterricht  in  den  Schulen  zu  ertheilen,  die  Sonntagsschulen
zu  besuchen,  und  den  Krankenbesuch  zu  besorgen.  Die  Bewerber  haben  sich  bei  dem
katholischen  Kirchenrath  binnen  vier  Wochen  vorschriftmäßig  zu  melden.

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Widerruflich  angestellter  Diener.
Durch  höchste  Entschließung  vom  16.  d.  M.  wurde  die  Stelle  eines  Kanzlei-Assistenten
  des  Kriegs-Ministeriums  dem  Tagschreiber  Hetterich  übertragen.

Berichtigung.
In  der  Nummer  z8  des  Regierungs-Blatts  vom  18.  August  1882,  S.  466,  kinie  9  von  unten,  ist  statt
v  geographlschen,“  zu  lesen:  „graphischen.“

Gedruckt  hei  G.  Hasselbrinkl.