Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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Uebertrag. . .. 450 000 Mark — Pf. 103 205 329 Mark 95 Pf. 
2. von Kreuzau nach Heim- 
bach die Summe von. 377000 — 
3. von Petersdorf nach Ober- 
Polaun (Grünthal) die 
Summe von . . . . . . . .. 2 640 000 — 
4. von Kirchberg i. Huns- 
rück nach Hermeskeil die 
  
Summe von . . . .. . ... 815000 —— 
5. von Lage nach Bielefeld 
die Summe von . . . ... 23700 — 
6. von Querfurt nach Vitzen- 
burg die Summe von. 562 000 — 
zusammen 5081000 —.; 
V. zur Förderung des Baues von Kleinbahnen 
die Summe d 20 000000 —. 
  
insgesammt 128 286 329 Mark 95 Pf. 
zu verwenden. 
Ueber die Verwendung des Fonds zu V wird dem Landtag alljährlich 
Rechenschaft abgelegt werden. 
Mit der Ausführung der unter Nr. I lit. b aufgeführten Eisenbahnen ist 
erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind: 
A. Der gesammte zum Baue der Eisenbahnen und deren Nebenanlagen 
nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Ent- 
eignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden ist 
der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem derselbe nach den landes- 
gesetzlichen Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lasten- 
frei — der dauernd erforderliche zum Eigenthume, der vorübergehend erforderliche 
zur Benutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu überweisen, oder die Er- 
stattung der sämmtlichen staatsseitig für dessen Beschaffung im Wege der freien 
Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, einschließlich aller Neben- 
entschädigungen für Wirthschaftserschwernisse und sonstige Nachtheile, in rechts- 
gültiger Form zu übernehmen und sicher zu stellen. 
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unent- 
geltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derjenigen Anlagen er- 
forderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer 
im öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigenthums 
auf Grund landesgesetzlicher Bestimmungen obliegt oder auferlegt wird. 
Zu den Grunderwerbskosten für die Eisenbahn von Pronsfeld nach Neuer- 
burg mit Abzweigung nach Warweiler (fd. Nr. 18) innerhalb des Kreises Prüm 
soll staatsseitig ein Zuschuß von 280 000 Mark gewährt werden.
	        
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