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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
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Nr. 29.
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 20. Mai d. J.
(Gesetz. Samml. S. 175) vorgesehenen neuen Eisenbahnen und Bestimmung der Behörden für die
Verwaltung der auf Grund desselben Gesetzes in das Eigenthum des Staates übergehenden Privat-
bahnlinien, S. 211. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die
Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 213.
(Fr. 10370.) Allerhöchster Erlaß vom 29. Mai 1902, betreffend Bau und Betrieb der in
dem Gesetze vom 20. Mai d. J. (Gesetz= Samml. S. 175) vorgesehenen neuen
Eisenbahnen und Bestimmung der Behörden für die Verwaltung der auf
Grund desselben Gesetzes in das Eigenthum des Staates übergehenden
Privatbahnlinien.
Auf Ihren Bericht vom 24. Mai d. J. bestimme Ich, daß I. bei demnächstiger
Ausführung der in dem Gesetze vom 20. Mai 1902, betreffend die Erweiterung
und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Betheiligung des Staates
an dem Bau von Kleinbahnen, im F. 1 unter I litt. a und b vorgesehenen Eisen-
bahnlinien und der im F. 1 unter III 1 vorgesehenen Erweiterung des Bahnhofs
Stalmiershee bis zur Grenze die Leitung des Baues und demnächst auch des
Betriebs:
A. der Bahnen:
1. von Oppeln (Groschowitz) nach Brockau,
2. von Reisicht nach Goldberg i. Schl. der Königlichen Eisenbahndirektion
zu Breslau,
3. von Bischdorf nach Wormditt der Königlichen Eisenbahndirektion zu
Königsberg i. Pr.,
4. von Morroschin nach Mewe,
5. von Czersk nach Laskowitz der Königlichen Eisenbahndirektion zu Danzig,
6. von Schrimm nach Jarotschin,
7. von Züllichau nach Wollstein der Königlichen Eisenbahndirektion zu Posen,
Gesetz. Samml. 1902. (Nr. 10370.) 41
Ausgegeben zu Berlin den 4. Juli 1902.