Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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(Fr. 10396.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für 
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Dillenburg, Höchst a. M., Katzen- 
elnbogen und Montabaur. Vom 12. September 1902. 
Auf Grund des Artikels 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der 
Grundbücher im Gebiete des vormaligen Herzogthums Rassau, vom 11. De- 
zember 1899 (Gesetz Samml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur 
Anmeldung von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene 
Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Dillenburg gehörige Gemeinde 
Eibelshausen, 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Höchst a. M. gehörige Gemeinde 
Sulzbach, 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Katzenelnbogen gehörige Gemeinde 
Herold, 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Montabaur gehörigen Gemeinden 
Neuhäusel und Untershausen 
am 15. Oktober 1902 beginnen soll. 
Berlin, den 12. September 1902. 
Der Justizminister. 
Schönstedt. 
  
  
Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml. S. 357) 
sind bekannt gemacht: 
1. der Allerhöchste Erlaß vom 16. Dezember 1901, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts an den Kreis Wirsitz zur Entziehung und zur 
dauernden Beschränkung des zum Bau und Betriebe von Kleinbahnen 
1. von Erlau nach Schönsee mit Abzweigungen nach Lubasch, Felwo 
und Jobshöh, 2. von Kociegmühle bei Kaiserswalde nach Wissek, 3. von 
Nakel bis zur Netze in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch 
das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Bromberg, Jahrgang 1902 
Nr. 3 S. 17, ausgegeben am 16. Januar 1902; 
2. das am 7. Juli 1902 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungs- 
genossenschaft Hermsdorf-Knischwitz im Kreise Ohlau durch das Amtsblatt 
der Königl. Pegeerung zu Breslau Nr. 35 S. 269, ausgegeben am 
30. August 1902
	        
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