Full text : Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

Nebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1869.  545

bestand,  und  die  Einführung  der  obligatorischen  Civilehe,  wurden  Oesterzwar
  in  dem  dafür  niedergesetzten  confessionellen  Ausschusse  ventilirt,  reich.
gelangten  aber  nicht  zur  Berathung  und  Beschlußfassung  des  Reichsraths.
  Dieser  war  inzwischen  schon  in  den  ersten  Tagen  des  Januars
wieder  zusammengetreten.  Von  seinen  Beschlüssen  verdient  jedoch  kaum
mehr  hervorgehoben  zu  werden,  als  die  endliche  Zustimmung  des  Herrenhauses
  zu  dem  schon  lange  vorher  vom  Abgeordnetenhause  berathenen
und  beschlossenen  Gesetze  bez.  Einführung  der  Schwurgerichte  für
politische  und  Preßprozesse  und  die  Vervollständigung  des  im  Vorjahre
  beschlossenen  Wehrgesetzes  durch  ein  Gesetz  bez.  der  Organisirung
  der  Landwehr  auch  für  die  sog.  cisleithanische  Reichshälfte.
Bei  dieser  Gelegenheit  versuchten  die  föderalistischen  Fractionen  des
Reichsraths,  die  Polen  Galiziens  namentlich,  wenigstens  hier  ein
föderalistisches  Moment  zur  Geltung  zu  bringen,  unterlagen  aber
am  16.  März,  doch  nur  mit  59  gegen  81  Stimmen,  mit  ihrem
Antrage.  Dagegen  unterlagen  die  Polen  vorerst  nicht  mit  der  im
Herbste  1868  vom  Landtage  Galiziens  beschlossenen  Resolution,
welche  für  dieses  Kronland  eine  Autonomie  verlangte,  wie  sie  mit
der  bestehenden  Verfassung  absolut  unverträglich  war  und  nur  in
der  exceptionellen  Stellung  Croatiens  zu  Ungarn  ein  Analogon  gehabt
  hätte.  Kaum  war  der  Reichsrath  wieder  beisammen,  so  beantragten
  die  Polen,  er  möge  die  Regierung  auffordern,  die  galizische
Resolution  ihm  zu  verfassungsmäßiger  Behandlung  vorzulegen.  Die
Frage  war  für  Oesterreich  geradezu  von  entscheidender  Bedeutung.
  Die  Polen  standen  ja  mit  ihrer  Forderung  einer  Sonderstellung
  nicht  allein.  Die  Tyroler  begehrten  für  ihre  Glaubenseinheit
  dasselbe,  die  Slovenen  träumten  nachgerade  ernstlich  von
einem  Königreich  Slovenien  und  vollends  die  Czechen  beharrten  auf
der  Wiederherstellung  der  czechischen  Krone  mit  Mähren  und  Schlesien
  und  der  Forderung  einer  Unabhängigkeit  für  dieselbe,  wie  sie  seit  dem
Ausgleich  von  1867  die  ungarische  genoß.  Und  dabei  handelte  es  sich  für
alle  diese  Nationalitäten  nicht  etwa  um  Sicherung  ihrer  nationalen
Sprachen  und  Eigenthümlichkeiten,  die  nicht  nur  nicht  gefährdet  waren,  sondern
  denen  gerade  die  neue  Verfassung  den  weitesten  Spielraum  geöffnet
und  die  bündigsten  Garantien  ertheilt  hatte.  Die  Polen  verlangten  vielmehr
  die  Herrschaft  über  die  in  ihrem  Lande  wohnenden,  ihnen  an  Zahl
mindestens  gleichstehenden  Ruthenen,  die  Czechen  die  Herrschaft  über
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