Nebersicht der Ereignisse des Jahres 1869. 545
bestand, und die Einführung der obligatorischen Civilehe, wurden Oesterzwar
in dem dafür niedergesetzten confessionellen Ausschusse ventilirt, reich.
gelangten aber nicht zur Berathung und Beschlußfassung des Reichsraths.
Dieser war inzwischen schon in den ersten Tagen des Januars
wieder zusammengetreten. Von seinen Beschlüssen verdient jedoch kaum
mehr hervorgehoben zu werden, als die endliche Zustimmung des Herrenhauses
zu dem schon lange vorher vom Abgeordnetenhause berathenen
und beschlossenen Gesetze bez. Einführung der Schwurgerichte für
politische und Preßprozesse und die Vervollständigung des im Vorjahre
beschlossenen Wehrgesetzes durch ein Gesetz bez. der Organisirung
der Landwehr auch für die sog. cisleithanische Reichshälfte.
Bei dieser Gelegenheit versuchten die föderalistischen Fractionen des
Reichsraths, die Polen Galiziens namentlich, wenigstens hier ein
föderalistisches Moment zur Geltung zu bringen, unterlagen aber
am 16. März, doch nur mit 59 gegen 81 Stimmen, mit ihrem
Antrage. Dagegen unterlagen die Polen vorerst nicht mit der im
Herbste 1868 vom Landtage Galiziens beschlossenen Resolution,
welche für dieses Kronland eine Autonomie verlangte, wie sie mit
der bestehenden Verfassung absolut unverträglich war und nur in
der exceptionellen Stellung Croatiens zu Ungarn ein Analogon gehabt
hätte. Kaum war der Reichsrath wieder beisammen, so beantragten
die Polen, er möge die Regierung auffordern, die galizische
Resolution ihm zu verfassungsmäßiger Behandlung vorzulegen. Die
Frage war für Oesterreich geradezu von entscheidender Bedeutung.
Die Polen standen ja mit ihrer Forderung einer Sonderstellung
nicht allein. Die Tyroler begehrten für ihre Glaubenseinheit
dasselbe, die Slovenen träumten nachgerade ernstlich von
einem Königreich Slovenien und vollends die Czechen beharrten auf
der Wiederherstellung der czechischen Krone mit Mähren und Schlesien
und der Forderung einer Unabhängigkeit für dieselbe, wie sie seit dem
Ausgleich von 1867 die ungarische genoß. Und dabei handelte es sich für
alle diese Nationalitäten nicht etwa um Sicherung ihrer nationalen
Sprachen und Eigenthümlichkeiten, die nicht nur nicht gefährdet waren, sondern
denen gerade die neue Verfassung den weitesten Spielraum geöffnet
und die bündigsten Garantien ertheilt hatte. Die Polen verlangten vielmehr
die Herrschaft über die in ihrem Lande wohnenden, ihnen an Zahl
mindestens gleichstehenden Ruthenen, die Czechen die Herrschaft über
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