Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

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Schlußprotokoll. 
Jena, am 27. November 1903. 
Bei Abschließung des Vertrags über Verlängerung des Staatsvertrags vom 
19. Februar 1877 sowie des Akzessionsvertrags vom 23. April 1878, betreffend 
Errichtung des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts zu Jena, haben 
die Bevollmächtigten der vertragschließenden Staaten zur Erläuterung des Ver- 
trags noch über folgende Punkte sich geeinigt: 
J. 
Die Großherzogliche Staatsregierung ermäßigt vom 1. Oktober 1904 an 
den jährlichen Mietzins G 3 des Staatsvertrags vom 19. Februar 1877, I des 
Schlußprotokolls vom 19. Februar 1877) auf 5 vom Hundert, behält sich aber 
die Wiedererhöhung desselben auf 5½ vom Hundert vor, wenn der Zinsfuß in 
Zukunft wieder steigen sollte. 
I 
An Stelle des staatsvertragsmäßig nach II des Schlußprotokolls vom 
19. Februar 1877 festgestellten Etats tritt der nach Maßgabe des § 11 des 
Hauptvertrags vom 19. Februar 1877 von den Staatsregierungen vereinbarte 
jeweilige neue Etat. m 
Bei Neubesetzung von Ratsstellen soll in zweifelhaften Fällen (§ 15 des 
Hauptvertrags) das Dienstalter des neueintretenden Mitglieds von den Staats- 
regierungen bestimmt werden. v 
IV. 
Dem Fürstentume Schwarzburg-Sondershausen wird der Beitritt zu der 
Jenger Gerichtsgemeinschaft vorbehalten. 
Im Falle dieses Beitritts wird die Zahl der Räte bei dem Oberlandes- 
gerichte (§ 6 Abs. 1 des Hauptvertrags) um einen vermehrt. 
V. 
Die iffern III, IV, V, VIII des Schlußprotokolls vom 19. Februar 1877 
bleiben unverändert. 
Vorgelesen, genehmigt und mitunterzeichnet: 
Dr. Felix Vierhaus. Dr. Karl Rothe. Hugo Trautvetter. 
Friedrich Trinks. Gustav Geier. Otto Hentig. Dr. Otto Körbitz. 
Dr. Hugo Hanitsch. Kurt Graesel. 
Der vorstehende Staatsvertrag nebst dem dazugehörenden Schlußprotokoll ist 
ratifiziert worden. Die Ratifikationsurkunden sind im Großherzoglich Sachsischen 
Staatsarchiv in Weimar niedergelegt worden. 
.CVVVVV — 
Redigiert im Bureau des Staateministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
  
  
  
  
  
 
	        
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