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Schlußprotokoll.
Jena, am 27. November 1903.
Bei Abschließung des Vertrags über Verlängerung des Staatsvertrags vom
19. Februar 1877 sowie des Akzessionsvertrags vom 23. April 1878, betreffend
Errichtung des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichts zu Jena, haben
die Bevollmächtigten der vertragschließenden Staaten zur Erläuterung des Ver-
trags noch über folgende Punkte sich geeinigt:
J.
Die Großherzogliche Staatsregierung ermäßigt vom 1. Oktober 1904 an
den jährlichen Mietzins G 3 des Staatsvertrags vom 19. Februar 1877, I des
Schlußprotokolls vom 19. Februar 1877) auf 5 vom Hundert, behält sich aber
die Wiedererhöhung desselben auf 5½ vom Hundert vor, wenn der Zinsfuß in
Zukunft wieder steigen sollte.
I
An Stelle des staatsvertragsmäßig nach II des Schlußprotokolls vom
19. Februar 1877 festgestellten Etats tritt der nach Maßgabe des § 11 des
Hauptvertrags vom 19. Februar 1877 von den Staatsregierungen vereinbarte
jeweilige neue Etat. m
Bei Neubesetzung von Ratsstellen soll in zweifelhaften Fällen (§ 15 des
Hauptvertrags) das Dienstalter des neueintretenden Mitglieds von den Staats-
regierungen bestimmt werden. v
IV.
Dem Fürstentume Schwarzburg-Sondershausen wird der Beitritt zu der
Jenger Gerichtsgemeinschaft vorbehalten.
Im Falle dieses Beitritts wird die Zahl der Räte bei dem Oberlandes-
gerichte (§ 6 Abs. 1 des Hauptvertrags) um einen vermehrt.
V.
Die iffern III, IV, V, VIII des Schlußprotokolls vom 19. Februar 1877
bleiben unverändert.
Vorgelesen, genehmigt und mitunterzeichnet:
Dr. Felix Vierhaus. Dr. Karl Rothe. Hugo Trautvetter.
Friedrich Trinks. Gustav Geier. Otto Hentig. Dr. Otto Körbitz.
Dr. Hugo Hanitsch. Kurt Graesel.
Der vorstehende Staatsvertrag nebst dem dazugehörenden Schlußprotokoll ist
ratifiziert worden. Die Ratifikationsurkunden sind im Großherzoglich Sachsischen
Staatsarchiv in Weimar niedergelegt worden.
.CVVVVV —
Redigiert im Bureau des Staateministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.