Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

—  249  —

Seine  Hoheit  der  Herzog  von  Sachsen-Altenburg:
Höchstihren  Staatsrat  Geier,  «

Seine  Durchlaucht  der  Erbprinz  Ernst  zu  Hohenlohe-Langenburg,
Regierungsverweser  in  den  Herzogtümern  Sachsen-Coburg
und  Gotha:  «  «  «
Höchstihren  Staatsminister  Dr.  Hentig,  Exzellenz,

Seine  Durchlaucht  der  Fürst  zu  Schwarzburg-Rudolstadt:

Höchstihren  Geheimen  Staatsrat  Dr.  Körbitz,
Seine  Durchlaucht  der  regierende  Fürst  Heinrich  XIV.  Reuß
jüngerer  Linie,  Regent  des  Fürstentums  Reuß  älterer  Linie:
Höchstihren  Geheimen  Regierungsrat  Dr.  Hanitsch,
Seine  Durchlaucht  der  Fürst  Reuß  jüngerer  Linie:
Höchstihren  Geheimen  Staatsrat  Graesel.

Von  diesen  Bevollmächtigten  ist  nachstehender  Vertrag  unter  dem  Vorbehalt

allseitiger  Ratifikation  abgeschlossen  worden:

1.

Die  durch  den  Staatsvertrag  vom  19.  Februar  1877  und  Akzessionsvertrag
  vom  23.  April  1878  hinsichtlich  des  gemeinschaftlichen  Thüringischen  Oberlandesgerichts
  in  Jena  errichtete  Gerichtsgemeinschaft  wird  vom  1.  Oktober  1904
an  dergestalt  verlängert,  daß  sie  bis  zum  1.  Oktober  1929  von  keinem  der  vertragschließenden
  Teile  gekündigt  werden  kann.

Vom  1.  Oktober  1929  an  steht  jedem  der  vertragschließenden  Teile  die
Kündigung  mit  der  Wirkung  offen,  daß  mit  Ablauf  der  nächsten  zwei  Kalenderjahre
  nach  demjenigen  Kalenderjahr,  in  welchem  die  Kündigung  von  einer  oder
anderer  Seite  erfolgt,  die  Gemeinschaft  mit  Wirkung  für  alle  Teile  aufhört,
unbeschadet  der  begründeten  Rechte  der  aktiven  sowie  der  auf  Wartegeld  oder  in
den  Ruhestand  gesetzten  Beamten  der  Gerichtsgemeinschaft  und  ihrer  Hinterbliebenen,
ingleichen  etwaiger  Ansprüche  auf  Grund  des  9  24  des  Staatsvertrags  vom
19.  Februar  1877,  welche  auch  ferner  nach  Maßgabe  dieser  Bestimmung  von
den  vertragschließenden  Regierungen  vertreten  werden.

2.
Gegenwörtheer  Vertrag  soll  sämtlichen  vertragschließenden  Regierungen  vorgelegt

  und  die  Auswechselung  der  Ratifikationsurkunden  tunlichst  bald  bewirlkt
werden.

So  geschehen  Jena,  den  27.  November  1903.
Dr.  Felix  Vierhaus.  Dr.  Karl  Rothe.  Hugo  Trautvetter.

Friedrich  Trinks.  Gustav  Geier.  Otto  Hentig.  Dr.  Otto  Körbitz.
Dr.  Hugo  Hanitsch.  Kurt  Graesel.

 

 

Cesetz.  Samml.  1904.  (Nr.  10549.)  52