Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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Kriegsminislerium. 2 Berlin den 19. Mai 1894. 
« .18. 
Tabellarische Uebersicht der bei der Loosung im Jahre 1893 gezogenen höchsten Loosnummern u. s. w. 
Auf Grund nachträglicher bezüglicher Meldungen ist in der tabellarischen Uebersicht der bei der Loosung im 
Jahre 1893 gezogenen höchsten Loosnummern u. s. w. bei nachstehenden Aushebungsbezirken die höchste 
Loosnummer bz. die Abschlußnummer wie folgt, zu ändern: 
  
  
. Höchste Loos-] Abschluß- 
Aushebungsbezirk Nummer 
1 
Elbing, Stadt 356 356 
Loandkreis. 359 359 
Grevismühlen . 356 
Ulm ... 684 684 
  
In der Spalte Bemerkungen ist zu berichtigen: 
beim Aushebungsbezirk Aschersleben: die Abschl.-Nr. d. Jahrg. 1872 ist auf R 777 hinaufger.; 
t - 2 2 " " * 1872 * r. 1055 * 
  
Bernburg: 
- - Schweinitz: -- --s1872--Nk.5:)1 
- - Torgau: -- ---1872--Nr.789 - 
dieBemetkung- *5 Lalau I. Bezirk: - 1871 -. Nr. 3419. bz. 
- - Luckau I. Bezir: : „ 1871 = = Nr. 385 = 
bezieht sich auf den Aushebungsbezirk Calau II. Bezirk bz. Luckau II. Bezirk. 
Im Auftrage. 
No. 450/5. 94. A. 1. v. Reichenau. 
Kriegsministerium. Berlin den 22. Mai 1894. 
Nr. 129. 
Leitfaden betreffend das Gewehr 88 und seine Munition. 
Der vorbezeichnete Leitfaden ist neu gedruckt worden und wird den Behörden und Truppentheilen in der 
nöthigen Anzahl, soweit erforderlich mit Vertheilungsplan, zugesandt werden. 4 « 
Sobald die Einführung des im Versuche befindlichen Bajonetts feststeht, wird ein hierauf bezüglicher 
Nachtrag zum Leitfaden erscheinen. 
Der bisherige Leitfaden betreffend das Gewehr 88 und seine Munition, Nr. 262 des Druck- 
vorschriften-Etats, tritt außer Kraft; der neue Leitfaden erhält die Nummer 421 im Druckvorschriften-Etat. 
Zuwelchem Preise der neue Leitfaden von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn 
bezogen werden kann, wird noch mitgetheilt werden. 
No. 434/5. 94. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 24. Mai 1894. 
  
  
Nr. 130. 
Ausfall des zweiten Preisrichtens bei der Feldartillerie im Jahre 1894. 
Das unter Nr. 255 bis 260 des Entwurfs der Schießvorschrift für die Feldartillerie vorgesehene zweite 
Preisrichten kommt im Jahre 1894 in Fortfall. Weitere Bestimmungen folgen später. 
No. 327/5. 94. A. 4. Bronfart v. Schellendorff. 
Kriegeministerium. Berlin den 25. Mai 1894. 
Nr. 131. 
Aeuderung des Friedens--Verpflegungs-Etats für die Handwerker-Abtheilung des Korps-Bekleidungsamtes 
eines Armeekorps. 
Ar Stelle des vom 1. April 1894 ab gültigen Friedens-Verpflegungs-Etats für die Handwerker-Abtheilung 
des Korps-Bekleidungsamtes eines Armeekorps — Nr. 69 der Friedens-Verpflegungs-Etats — tritt vom 
1. Oktober 1894 ab der folgende:
	        
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