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jetzt in Forst geltenden Bestimmungen ihre Kraft. Ausgenommen hiervon ist
das in Forst bestehende Ortsstatut vom 15. November 1904, betreffend die Ein-
ziehung der Beiträge für die Invalidenversicherung usw., solange nicht durch eine
Veränderung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die Grundlage desselben
beseitigt wird.
5.
Mit dem Tage der Vereinigung treten die zu diesem Zeitpunkt in Aachen
geltenden Bestimmungen über die Kommunalbesteuerung und Erhebung von Ge-
bühren und Beiträgen sowie sonstige öffentlich--rechtlichen Abgaben und Mrbrauchs-
steuern mit der Maßgabe in Kraft, daß die Brennmaterialiensteuer im Bezirk
Aachen-Forst nicht eingeführt wird.
86.
Solange für den Bezirk der ehemaligen Stadtgemeinde Burtscheid und
dessen Einwohner die Steuervergünstigungen fortdauern, welche im § 9 des bei
der Vereinigung Burtscheids mit Aachen zu Grunde gelegten Vertrags eingeräumt
worden sind, sollen für den an das ehemalige Burtscheider Gebiet angrenzenden
Teil der Gemeinde Forst, welcher die Katasterfluren XVI und XVII und aus
Flur XV die Parzellen 117/58, 119/0, 34, 118/0, 34, 113/50, 106/39, 226/38,
227/37 und die westlich und südwestlich hiervon gelegenen Parzellen umfaßt,
sowie für diejenigen Personen, welche in diesem ganzen Gebiet am Tage der Ver-
einigung mit der Stadt Aachen ihren Wohnsitz haben, und solange sie diesen
Wohnsitz ohne Unterbrechung beibehalten, die gleichen Steuervergünstigungen ge-
währt werden.
Bis zum Ablaufe der Geltungsdauer dieser Steuervergünstigungen soll in
dem vorbezeichneten Gebiete, sowie ferner in dem östlich von dem Gemeindewege
Rothe Erde-Haaren auf der Nordseite der Eisenbahnlinie Aachen —Cöln sich er-
streckenden Teile der Gemeinde Forst statt der in Aachen eingeführten Grundsteuer
nach dem gemeinen Werte Zuschlag zur staatlich veranlagten Grund= und Gebäude-
steuer erhoben werden.
87.
Sofort nach der Eingemeindung soll der Ausbau folgender Straßen, so-
weit sie innerhalb der Ortschaft Forst liegen, in Angriff genommen und fort-
laufend in spätestens fünf Jahren fertiggestellt werden:
. der Triererstraße;
des Reichswegsz
der Stumpengasse;
der Stolbergerstraße;
der Weißenburgerstraße;
des Freunderwegs von der Triererstraße bis zur Einmündung des vor-
gesehenen Verbindungswegs entlang dem neuen Proviantamt und der
Fabrik Lepoutre und Vandenberghe und
7. dieses Verbindungswegs selbst bis zu seiner Einmündung in den Eisen-
bahnweg.
E—
22°