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Anlage II.
Nachtrag
zu
dem Vertrage zwischen der Stadtgemeinde Aachen und der Landgemeinde
Forst vom 21. Juni 1905) betreffend Vereinigung der Landgemeinde
Forst mit der Stadt Aachen.
Zwischen der Stadtgemeinde Aachen, vertreten durch den Oberbürgermeister
Philipp Veltmann, dieser handelnd auf Grund des Beschlusses der Stadtverord—
netenversammlung zu Aachen vom 15. Dezember 1905 Nr. 552 einerseits und
der Landgemeinde Forst, vertreten durch den Bürgermeister und Gemeindevorsteher
Josef Bott, dieser handelnd auf Grund des Beschlusses des Gemeinderats zu
Forst vom 20. Dezember 1905 Nr. 1 andererseits ist heute nachstehender Vertrag
abgeschlossen worden:
Der Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Aachen und der Landgemeinde
Forst vom 21. Juni 1905, betreffend die Vereinigung der Landgemeinde Forst
mit der Stadt Aachen, wird wie folgt ergänzt:
„Insofern durch die Eingemeindung eine Unterbrechung der Frist
zum Erwerbe des Unterstützungswohnsitzes für die Einwohner der
Stadtgemeinde Aachen oder der Landgemeinde Forst eintritt, übernimmt
die erweiterte Stadtgemeinde die Verpflichtung, von den lediglich aus
der Unterbrechung der Frist ihr erwachsenden Rechten (Ansprüchen oder
Einwendungen) anderen Armenverbänden gegenüber keinen Gebrauch
zu machen.“
Aachen und Forst, den 21. Dezember 1905.
Der Oberbürgermeister Der Bürgermeister
von Aachen. und Gemeindevorsteher von Forst.
Veltmann. Bott.