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Die mit dem vereinbarten Entwurf übereinstimmend befundenen zwei Aus-
fertigungen des Vertrags sind hierauf von den beiderseitigen Delegierten unter-
zeichnet und untersiegelt worden, und es haben die Königlich Preußischen Dele-
gierten und der Fürstlich Reußische Delegierte je eine Ausfertigung des Vertrags
und des Schlußprotokolls entgegengenommen.
So geschehen zu Berlin, den 30. Mai 1905.
Georg Strug. Franz v. Hinüber.
Georg Plehn.
(Nr. 10704.) Staatsvertrag zwischen Preußen und den bei der Hessisch-Thüringischen Staats-
lotterie beteiligten Staaten zur Regelung der Lotterieverhältnisse. Vom
17. Juni 1905.
N Seine Majestät der König von Preußen und die Landesherren der
an der Hessisch-Thüringischen Staatslotterie beteiligten Staaten, nämlich Seine
Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein, Seine König-
liche Hoheit der Großherzog von Sachsen, Seine Hoheit der Herzog von
Sachsen-Meiningen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg
und Gotha Seine Durchlaucht der Erbprinz Ernst zu Hohenlohe-Langenburg,
Regierungsverweser in den Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha,
Seine Hoheit der Herzog von Anhalt, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarz-
burg- Sondershausen, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-
Rudolstadt, im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten Reuß älterer
Linie Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie, Regent des
Fürstentums Reuß älterer Linie, Seine Durchlaucht der Fürst zu Schaumburg-
Lippe und Seine Erlaucht der Regent des Fürstentums Lippe, Graf Leopold
sr Lippe-Biesterfeld,) übereingekommen sind, einen Vertrag zur Regelung der
otterieverhältnisse zu schließen, haben die zu diesem Zwecke bestellten Kommissare,
nämlich '
für Preußen:
der Geheime Oberfinanzrat Dr. Georg Strutz,
der Geheime Oberfinanzrat Carl Halle und
der Legationsrat Georg Plehn,
für Hessen:
der Ministerialrat Ludwig Ewald und
der Geheime Oberfinanzrat Dr. Ferdinand Rohde,