Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Abdruck.
Bekanntmachnung
eines  Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

Es  wird  hierunter  ein  Verzeichniß  derjenigen  höheren  Lehranstalten  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht,  welche  sich  zur  Zeit  in  Gemäßheit  des  8.  90  Th.  I  der  Wehrordnung
vom  28.  September  1875  im  Besitze  der  Berechtigung  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  befinden.

Verzeichniß

der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche
Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.

a.  Gymnasien.

I.  Königreich  Preußen.  12.  das  Gymnasium  zu  Memel,

13.  „  „Rastenburg,
Provinz  Ostpreußen.  14.,  »  „Rössel,
1.  Das  Gymnasium  zu  Allenstein,  16.,  »  „Tilsit,
2.  »  „Bartenstein,  16  „  »  „Wehlau
3.,  »  „Braunsberg,
4.  "„  (Gumbinnen,  Provinz  Westpreußen.
5.  „  „  „  Hohenstein,  17.  Das  Gymnasium  zu  Conitz,
6.  ,  »  ,,Jnftekburg(vekbnnden18»  »  „  Culm,
mit  dem  Real-Gymnasium  daselbst,  19.  „  Königliche  Gymnasium  zu  Danzig,

7.  „  Altstädtische  Gymnasium  zu  Königsberg  20.,  Städtische  Gymnasium  daselbst,

in  Ostpr.,  21  „  Ghymnasium  zu  Deutsch-Krone,
#.,  Friedrichs-Kollegium  daselbst,  22.#,  „  „Elbing,
9.  „Nneiphöfische  Gymnasium  daselbst,  23.,  »  „  Graudenz,
10.  „  Wilhelms-Gymnasium  daselbst,  24.  »  „  Marienburg,

S..
Ke

11.  „  Gymnasium  zu  DLyck,  Marienwerder,