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meldung von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene Aus—
schlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Diez gehörige Gemeinde Laurenburg,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Dillenburg gehörige Gemeinde Frohn—
hausen,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Herborn gehörige Gemeinde Haiern,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Idstein gehörige Gemeinde Bechtheim,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Koͤnigstein gehörige Gemeinde Cronberg,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Rennerod gehörige Gemeinde Neun-
kirchen,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Usingen gehörige Gemeinde Merz-
hausen
am 15. Juni 190é6 beginnen soll.
Berlin, den 8. Mai 1906.
Der Justizminister.
Beseler.
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Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1. der Allerhöchste Erlaß vom 21. März 1906, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Aachener Kleinbahngesellschaft im Kreise
Aachen zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau
und Betrieb einer Kleinbahn von Aachen (Linzenshäuschen) nach Eupen
mit Abzweigung von Ennatten nach Walheim in Anspruch zu
nehmenden Grundeigentums, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung
zu Aachen Nr. 17 S. 135, aus Sgeegeben am 19. April 1906;
2. der Allerhöchste Erlaß vom 21. März 1906, betreffend die Verleihung
des Rechtes zur Chausseegelderhebung usw. an den Kreis Namslau für
den von ihm als Chaussee I. Ordnung aus Fubauenden Weg von Hessen-
stein an der Namslau-Hessensteiner Chaussee bis Minkowsky und die Dorf-
straße in Minkowsky, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu
Breslau Nr. 18 S. ## b ausgegeben am 5. Mai 1906.
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Redigiert im Bureau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruck in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke der Cesetz. Sammlung sind an das Königl. Gesetzsammlungsamt in Berlin W. 0 zu richte: