Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

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Pratschütz und Nautschütz sowie des Gutsbezirkes Nautschütz bestehenden evan- 
gelischen Kirchengemeinde Oschorgula und dem Kirchenvorstande der aus den 
evangelischen Bewohnern der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Gemeinde 
Hainchen und der Königlich Preußischen Gemeinde Cämmeritz bestehenden evan- 
gelischen Kirchengemeinde Hainchen sowie mit dem Gemeinderate der Dorfgemeinde 
Hainchen gepflogenen kommissarischen Verhandlungen folgender Staatsvertrag 
vorbehaltlich der landesherrlichen Genehmigung abgeschlossen worden. 
Einziger Artikel. 
Der 9 23 des oben bezeichneten Rezesses — mit Ausnahme des Schluß- 
satzes bezüglich der Beitragsfreiheit der Kirchengemeinde Schkoelen — und die 
Vereinbarungen vom 16. Juni 1841 werden aufgehoben und für die Zeit vom 
1. Juni 1901 ab durch die folgenden, von den beteiligten Gemeinden vereinbarten, 
von den zuständigen Kirchen= und Staatsbehörden genehmigten Festsetzungen ersetzt: 
Zu den Kosten, die bei der Anstellung des gemeinschaftlichen Pfarrers für 
die Kirchengemeinden Zschorgula und Hainchen-Cämmeritz und durch die Unter- 
haltung und Erneuerung seiner Dienstwohnung entstehen, haben vom 1. Juni 1901 
ab auf je 100 + beizutragen: 
1. die evangelischen Bewohner der preußischen Landgemeinden schorgula, 
Böhlitz, Pratschütz und Nautschütz sowie des Gutsbezirkes Nautschütz 
und der preußischen Landgemeinde Cämmeritz zusammen 85 +, — 
vorbehaltlich der Beschlußfassung der Beteiligten über die Unterverteilung 
dieses Anteils von 85 Prozent auf die preußischen Kirchengemeinde- 
mitglieder; 
2. die evangelischen Gemeindeglieder der altenburgischen politischen Gemeinde 
Hainchen 15 A. — nach Maßgabe der altenburgischen Gesetzgebung 
über Kirchenlasten. 
Diese Bestimmungen gelten bis zur anderweiten Vereinbarung der beteiligten 
Gemeinden. 
Den vorstehenden Staatsvertrag haben die beiderseitigen Kommissarien in 
zwei gleichlautenden Ausfertigungen eigenhändig unterschrieben. 
Zeitz, den 15. Juli 1905. 
(L. S.) (L. S.) 
Ernst Günther Rudolf von Bamberg, Gustav Ernst Geier, 
Oberkonsistorialrat. Geheimer Regierungsrat. 
 
	        
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